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Samstag, April 20, 2024
EuropaLibanon: Gezielte Sanktionen – die EU erweitert ihren Rahmen

Libanon: Gezielte Sanktionen – die EU erweitert ihren Rahmen

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Der Rat hat heute einen Beschluss angenommen, mit dem der Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen zur Bewältigung der Lage in Libanon um ein Jahr bis zum 31. Juli 2023 verlängert wird.

Dieser ursprünglich am 30. Juli 2021 angenommene Rahmen sieht die Möglichkeit vor, gezielte Sanktionen gegen Personen und Organisationen zu verhängen, die für die Untergrabung der Demokratie oder der Rechtsstaatlichkeit im Libanon verantwortlich sind, und zwar durch eine der folgenden Maßnahmen:

  • Behinderung oder Untergrabung des demokratischen politischen Prozesses durch anhaltende Behinderung der Regierungsbildung oder durch Behinderung oder ernsthafte Untergrabung der Abhaltung von Wahlen;
  • Behinderung oder Untergrabung der Umsetzung von Plänen, die von libanesischen Behörden genehmigt und von einschlägigen internationalen Akteuren, einschließlich der EU, unterstützt werden, um die Rechenschaftspflicht und verantwortungsvolle Staatsführung im öffentlichen Sektor oder die Umsetzung kritischer Wirtschaftsreformen, einschließlich des Banken- und Finanzsektors, zu verbessern Verabschiedung transparenter und nicht diskriminierender Gesetze zum Kapitalexport;
  • schweres finanzielles Fehlverhalten in Bezug auf öffentliche Gelder, soweit die betreffenden Handlungen unter das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption fallen, und die unbefugte Ausfuhr von Kapital.
    Die Sanktionen bestehen aus einem Reiseverbot in die EU und einem Einfrieren von Vermögenswerten für Personen sowie einem Einfrieren von Vermögenswerten für Organisationen. Darüber hinaus ist es EU-Personen und -Einrichtungen untersagt, den aufgeführten Personen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund

Am 7. Dezember 2020 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er mit zunehmender Besorgnis feststellt, dass sich die schwere finanzielle, wirtschaftliche, soziale und politische Krise, die im Libanon Wurzeln geschlagen hat, in den vorangegangenen Monaten weiter verschärft hat und dass die libanesische Bevölkerung die erste war leiden unter den zunehmenden Schwierigkeiten im Land. Er betont, dass die libanesischen Behörden dringend Reformen durchführen müssen, um das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft wiederherzustellen, und fordert alle libanesischen Interessenträger und politischen Kräfte auf, die dringende Bildung einer glaubwürdigen und rechenschaftspflichtigen Regierung im Libanon zu unterstützen, die in der Lage ist, das Notwendige umzusetzen Reformen.

Seitdem hat der Rat wiederholt große Besorgnis über die sich verschlechternde Lage im Libanon zum Ausdruck gebracht und die libanesischen politischen Kräfte und Interessengruppen wiederholt aufgefordert, im nationalen Interesse zu handeln.

Am 30. Juli 2021 nahm der Rat einen Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen zur Bewältigung der Situation an.

Die rechtzeitige Abhaltung der jüngsten Parlamentswahlen am 15. Mai 2022 muss noch in die Bildung einer vollwertigen Regierung umgesetzt werden, und die willkommene Unterzeichnung einer Vereinbarung auf Stabsebene mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) am 7. April 2022 muss noch umgewandelt werden in eine Auszahlungsvereinbarung mit dem IWF.

Unterdessen verschlechtert sich die wirtschaftliche, soziale und humanitäre Lage im Libanon weiter und die Menschen leiden weiter.

Die Union ist nach wie vor bereit, alle ihre politischen Instrumente einzusetzen, um zu einem nachhaltigen Ausweg aus der derzeitigen Krise beizutragen und auf eine weitere Verschlechterung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Lage im Libanon zu reagieren.

Die Stabilität und der Wohlstand des Libanon sind von entscheidender Bedeutung für die gesamte Region und für Europa. Die EU steht dem libanesischen Volk in dieser Stunde der Not bei. Es ist jedoch von größter Bedeutung, dass die libanesische Führung ihre Differenzen beiseite legt und zusammenarbeitet, um eine Regierung zu bilden und die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um das Land in Richtung einer nachhaltigen Erholung zu steuern.
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