Heute bestätigten die Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat (AStV) die vorläufige Einigung zwischen der spanischen Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Parlament über eine Aktualisierung eines EU-Gesetzes, das sich mit der legalen Migration auf den EU-Arbeitsmarkt befasst.
Die aktualisierten Regeln vereinfachen das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeit im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats. Dies wird der internationalen Rekrutierung von Talenten einen Schub geben. Darüber hinaus bestehen mehr Rechte für Drittstaatsarbeitnehmer und deren Gleichbehandlung im Vergleich zu EU Arbeitnehmer werden die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft verringern.
Viele Arbeitgeber stehen vor einer angespannten Arbeitsmarktsituation. Der Vorschlag, auf den wir uns heute geeinigt haben, ist eine Antwort darauf
Dies führt zu einem reibungslosen und vorhersehbaren Prozess für die Beantragung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige in einem Durchgang. Elma Saiz, spanische Ministerin für Integration, soziale Sicherheit und Migration
Elma Saiz, spanische Ministerin für Integration, soziale Sicherheit und Migration
Die Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis regelt das Antragsverfahren für EU-Länder zur Erteilung dieser kombinierten Erlaubnis und legt gemeinsame Rechte für Arbeitnehmer aus Drittstaaten fest. Die Mitgliedstaaten haben das letzte Wort darüber, welche und wie viele Drittstaatsarbeitnehmer sie in ihren Arbeitsmarkt aufnehmen wollen.
Bewerbungsverfahren
Ein Drittstaatsarbeitnehmer kann einen Antrag aus dem Hoheitsgebiet eines Drittstaats oder, nach der zwischen den beiden Gesetzgebern getroffenen Vereinbarung, auch aus der EU stellen, wenn er Inhaber einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist. Wenn ein Mitgliedstaat beschließt, die kombinierte Erlaubnis zu erteilen, dient diese Entscheidung sowohl als Aufenthalts- als auch als Arbeitserlaubnis.
Dauer
Der Rat und das Europäische Parlament haben beschlossen, dass die Erteilung einer kombinierten Erlaubnis innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags erfolgen soll. In diesen Zeitraum fällt auch die Zeit, die benötigt wird, um die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu prüfen, bevor eine Entscheidung über die kombinierte Erlaubnis getroffen wird. Die Mitgliedstaaten stellen dann das erforderliche Visum aus, um die erste Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu ermöglichen.
Wechsel des Arbeitgebers
Inhaber einer Einzelgenehmigung haben die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu wechseln, sofern sie dies den zuständigen Behörden mitteilen. Die Mitgliedstaaten können außerdem einen Mindestzeitraum vorschreiben, während dessen der Inhaber einer kombinierten Erlaubnis für den ersten Arbeitgeber arbeiten muss. Bei Verlust des Arbeitsplatzes ist es Drittstaatsangehörigen gestattet, im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu bleiben, wenn die Gesamtdauer der Arbeitslosigkeit drei Monate während der Gültigkeitsdauer der kombinierten Erlaubnis bzw. sechs Monate nach zwei Jahren der Gültigkeit der Erlaubnis nicht überschreitet.
Hintergrund und nächste Schritte
Die aktuelle Richtlinie zur kombinierten Genehmigung stammt aus dem Jahr 2011. Am 27. April 2022 schlug die Kommission eine Aktualisierung der Richtlinie von 2011 vor.
Der Vorschlag ist Teil des Pakets „Kompetenzen und Talente“, das die Defizite der EU in Bezug auf legale Migration angeht und darauf abzielt, die von der EU benötigten Fähigkeiten und Talente anzuziehen.
Eurostat-Daten aus dem Jahr 2019 zeigen, dass von den Mitgliedstaaten 2 Einzelgenehmigungsentscheidungen gemeldet wurden, davon 984 Entscheidungen zur Erteilung von Erstgenehmigungen. Die anderen Entscheidungen betrafen die Erneuerung oder Änderung von Genehmigungen.
Nach der heutigen Genehmigung muss der Text nun sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament offiziell angenommen werden.