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Montag, April 22, 2024
EuropaEU-Haushalt für 2023: Rat legt seinen Standpunkt fest

EU-Haushalt für 2023: Rat legt seinen Standpunkt fest

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Heute haben die Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU den Standpunkt des Rates zum Entwurf des EU-Haushaltsplans 2023 vereinbart. Insgesamt beläuft sich der Standpunkt des Rates für den Haushalt des nächsten Jahres auf 183.95 Mrd. € an Verpflichtungen und 165.74 Mrd. € an Zahlungen. Im Vergleich zu dem vom Rat und vom Europäischen Parlament vereinbarten Haushalt für 2022 bedeutet dies eine Erhöhung der Verpflichtungen um +8.29 % und eine Verringerung der Zahlungen um -3.02 %.

Der Rat beschloss, beim jährlichen Haushaltsverfahren einen vorsichtigen Ansatz zu verfolgen. Wir werden dafür sorgen, dass die Finanzmittel der EU auf unsere derzeitigen Prioritäten konzentriert werden. Das bedeutet, dass wir einige der von der Kommission vorgeschlagenen Zahlen angepasst haben. Ich freue mich, dass wir jetzt eine solide Grundlage für unsere Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament haben.

Zbyněk Stanjura, Finanzminister der Tschechischen Republik

Insgesamt nimmt der Rat eine vorsichtiger Ansatz angesichts des volatilen Kontexts in denen die EU tätig ist. Margen als Spielraum im Budget vorzuhalten, hat sich in der Vergangenheit als sehr nützlich erwiesen. Die Mitgliedstaaten betonen, wie wichtig es ist sicherzustellen, dass im Haushalt genügend Spielraum vorhanden ist, um Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise und der Inflation zu begegnen.

Eine Zusammenfassung des Standpunkts des Rates ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen*:

*in €; c/a: Verpflichtungen, p/a: Zahlungen

 

Beschreibung 2023 – Haushaltsentwurf 2023 – Standpunkt des Rates 2023 – Standpunkt des Rates
  c/a p/a c/a p/a c/a p/a
Binnenmarkt, Innovation und Digitales   21 451 979 500,00   20 793 258 735,00 – 1 437 400 000,00 – 522 950 000,00   20 014 579 500,00   20 270 308 735,00
Zusammenhalt, Resilienz und Werte   70 083 017 022,00   55 836 822 774,00 – 237 600 000,00 – 31 800 000,00   69 845 417 022,00   55 805 022 774,00
Natürliche Ressourcen und Umwelt   57 172 506 225,00   57 415 817 586,00 – 45 000 000,00 – 6 000 000,00   57 127 506 225,00   57 409 817 586,00
Migration und Grenzmanagement   3 725 881 518,00   3 065 950 252,00 – 50 000 000,00 – 50 000 000,00   3 675 881 518,00   3 015 950 252,00
Sicherheit und Verteidigung   1 871 109 130,00   1 081 374 612,00 – 11 700 000,00 – 1 500 000,00   1 859 409 130,00   1 079 874 612,00
Nachbarschaft und die Welt   16 781 879 478,00   13 773 937 845,00 0 0   16 781 879 478,00   13 773 937 845,00
Europäische öffentliche Verwaltung   11 448 802 167,00   11 448 802 167,00 – 62 500 000,00 – 62 500 000,00   11 386 302 167,00   11 386 302 167,00
Thematische Spezialinstrumente   2 855 153 029,00   2 679 794 000,00 0 0   2 855 153 029,00   2 679 794 000,00
Rubriken des MFR   185 390 328 069,00   166 095 757 971,00 – 1 844 200 000,00 – 674 750 000,00   183 546 128 069,00   165 421 007 971,00
Flexibilitätsinstrument    515 352 065,00    527 128 781,00        452 879 478,00    527 128 781,00
Decke   182 667 000 000,00   168 575 000 000,00       182 667 000 000,00   168 575 000 000,00
Marge    961 793 731,00   6 040 808 232,00       2 478 248 557,00   6 570 758 232,00
Mittel in % des BNE 1,13% 1,02%     1,12% 1,01%

 

Verbindlichkeiten sind gesetzliche Geldversprechen für Aktivitäten, deren Umsetzung sich über mehrere Geschäftsjahre erstreckt.

Zahlungen decken Ausgaben ab, die sich aus Verpflichtungen ergeben, die im laufenden und vorangegangenen Haushaltsjahren in den EU-Haushalt eingegangen wurden.

Darüber hinaus stellt der Rat auch Fragen vier Aussagen: eine zu Zahlungsermächtigungen, eine zu den Unsicherheiten bei der Festlegung des Standpunkts des Rates, eine zu Artikel 241 AEUV und eine zu dem Einzelplan des Europäischen Parlaments im EU-Haushalt.

Erklärung zum eigenen Einzelplan des Europäischen Parlaments im EU-Haushalt

In dieser Erklärung betont der Rat, dass die Obergrenze für Rubrik 7 des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 auf der Prämisse beruht, dass alle EU-Organe einen umfassenden und zielgerichteten Ansatz zur Stabilisierung der Zahl der Bediensteten verfolgen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Der Rat erinnert daran, dass das Europäische Parlament bereits im Jahreshaushalt 2022 zusätzliche 142 Stellen für seinen Stellenplan sowie 180 externe Bedienstete beantragt und erhalten hat, und erinnert in diesem Zusammenhang an die Erklärung des Rates vom 7. Dezember 2021. Dieses Jahr die Erklärung des Parlaments vom Der Ausgaben- und Stellenplan für 2023 enthält einen Antrag auf 52 zusätzliche Stellen im Stellenplan und 116 zusätzliche akkreditierte parlamentarische Assistenten.

Diese Forderung steht im Zusammenhang mit hohen Inflationsraten, bei denen die Einhaltung der Obergrenze von Rubrik 7 im Jahr 2023 gefährdet ist, was dies erforderlich macht alle Institutionen üben Selbstbeschränkung, im Einklang mit der Verpflichtung zur Einhaltung der jährlichen Ausgabenobergrenzen. In diesem Zusammenhang erhöht die Forderung des Parlaments den Druck auf Rubrik 7 weiter, während es den anderen Organen überlassen wird, die Last der Eindämmung ihrer Verwaltungsausgaben zu tragen. Es ist daher nicht mit den Verpflichtungen des Parlaments aus Artikel 2 der MFR-Verordnung vereinbar und steht im Widerspruch zu den Punkten 129 und 130 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. bis 21. Juli 2020 zu einer stabilen Personalausstattung in den Organen.

Unter Achtung der Begründung des Gentlemen's Agreement, einschließlich des institutionellen Gleichgewichts zwischen dem Parlament und dem Rat und der Einhaltung der MFR-Obergrenzen, fordert der Rat das Parlament auf, dem vom Rat angenommenen Ansatz zu folgen Gewährleistung der Einhaltung der Obergrenze von Rubrik 7. Er erinnert daran, dass der Rat beabsichtigt, eine stabile Personalausstattung einzuhalten, und einen höheren Kürzungssatz (unbesetzte Stellen) auf seine eigenen Verwaltungsausgaben anwendet.

Angesichts dessen bringt der Rat seine starken Vorbehalte gegenüber der Ausgabenerklärung des EP und dem Stellenplan für 2023 zum Ausdruck. Der Rat wird sich bei den Verhandlungen über den Jahreshaushaltsplan der Union für 2023 weiter auf diese Elemente konzentrieren.

Nächste Schritte

Der Rat beabsichtigt, seinen Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans für 2023 in einem schriftlichen Verfahren, das am 6. September 2022 endet, förmlich anzunehmen. Dies wird dann als Mandat für die tschechische Ratspräsidentschaft dienen, den EU-Haushaltsplan 2023 mit dem Europäischen Parlament auszuhandeln.

Hintergrund

Dies ist der dritte Jahreshaushalt im Rahmen des langfristigen EU-Haushaltsplans 2021-2027, des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Der Haushalt 2023 wird durch Maßnahmen zur Unterstützung des Wiederaufbaus nach COVID-19 im Rahmen von Next Generation EU, dem Pandemie-Wiederaufbauplan der EU, ergänzt.

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