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Samstag, April 27, 2024
EuropaLegale Migration: Die Abgeordneten befürworten verschärfte Regeln für den einmaligen Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis

Legale Migration: Die Abgeordneten befürworten verschärfte Regeln für den einmaligen Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis

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Das Europäische Parlament hat sich heute für wirksamere EU-Vorschriften für kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für Drittstaatsangehörige ausgesprochen.

Das Update der Richtlinie über eine einzige ErlaubnisDie im Jahr 2011 angenommene Richtlinie, die ein einheitliches Verwaltungsverfahren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Drittstaatsangehörige, die in einem EU-Land leben und arbeiten möchten, sowie eine Reihe gemeinsamer Rechte für Arbeitnehmer aus Drittstaaten festlegt, wurde heute mit 465 Stimmen angenommen , 122 Gegenstimmen und 27x Enthaltungen.

Schnellere Entscheidungen über Anträge

In den Verhandlungen gelang es den Abgeordneten, eine Frist von 90 Tagen für die Entscheidung über Anträge auf eine Einzelgenehmigung festzulegen, im Vergleich zu derzeit vier Monaten. Verfahren zu besonders komplexen Akten können um 30 Tage verlängert werden; die Zeit für die Ausstellung eines Visums, falls erforderlich, ist nicht inbegriffen. Durch die neuen Vorschriften wird es für Inhaber einer gültigen Aufenthaltserlaubnis möglich sein, eine Einzelerlaubnis auch innerhalb des Hoheitsgebiets zu beantragen, sodass eine Person, die sich rechtmäßig in der EU aufhält, eine Änderung ihres Rechtsstatus beantragen kann, ohne in ihre Heimat zurückkehren zu müssen Land.

Wechsel des Arbeitgebers

Nach den neuen Regeln haben Inhaber einer Einzelgenehmigung das Recht, den Arbeitgeber, den Beruf und den Arbeitsbereich zu wechseln. Die Abgeordneten stellten in den Verhandlungen sicher, dass eine einfache Mitteilung des neuen Arbeitgebers ausreichen würde. Die nationalen Behörden haben 45 Tage Zeit, sich der Änderung zu widersetzen. Die Abgeordneten haben außerdem die Bedingungen eingeschränkt, unter denen diese Genehmigung einer Arbeitsmarktprüfung unterzogen werden kann.

EU-Staaten haben die Möglichkeit, zunächst eine Frist von bis zu sechs Monaten vorzuschreiben, in der ein Arbeitgeberwechsel nicht möglich ist. Eine Änderung in diesem Zeitraum wäre jedoch noch möglich, wenn der Arbeitgeber schwerwiegend gegen den Arbeitsvertrag verstößt, etwa indem er besonders ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorschreibt.

Arbeitslosigkeit

Wenn ein Inhaber einer Einzelerlaubnis arbeitslos ist, hat er bis zu drei Monate – oder sechs, wenn er die Erlaubnis seit mehr als zwei Jahren besitzt – Zeit, um einen anderen Job zu finden, bevor seine Erlaubnis entzogen wird, im Vergleich zu zwei Monaten nach den aktuellen Regeln. EU-Staaten können sich dafür entscheiden, längere Zeiträume anzubieten. Wenn ein Arbeitnehmer besonders ausbeuterische Arbeitsbedingungen erlebt hat, verlängern die Mitgliedstaaten den Zeitraum der Arbeitslosigkeit, in dem die kombinierte Erlaubnis gültig bleibt, um drei Monate. Wenn ein Inhaber einer Alleinlizenz länger als drei Monate arbeitslos ist, können die Mitgliedstaaten von ihm den Nachweis verlangen, dass er über ausreichende Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen zu müssen.

Zitat

Nach der Abstimmung der Berichterstatter Javier Moreno Sánchez (S&D, ES) sagte: „Reguläre Migration ist das beste Instrument zur Bekämpfung irregulärer Migration und Menschenhändler.“ Wir müssen gegen irreguläre Migrationsströme vorgehen, die Kohärenz zwischen den verschiedenen legalen Migrationsinstrumenten fördern und die Integration ausländischer Arbeitnehmer erleichtern. Die Überarbeitung der Richtlinie über eine einheitliche Aufenthaltserlaubnis wird Arbeitnehmer aus Drittstaaten dabei unterstützen, sicher nach Europa zu gelangen, und europäische Unternehmen dabei unterstützen, die Arbeitskräfte zu finden, die sie benötigen. Gleichzeitig werden wir die Ausbeutung der Arbeitskraft verhindern und verhindern, indem wir die Rechte der Arbeitnehmer aus Drittstaaten stärken und sie wirksamer vor Missbrauch schützen.“

Nächste Schritte

Die neuen Regeln müssen nun noch offiziell vom Rat genehmigt werden. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit, die Änderungen in ihren nationalen Gesetzen vorzunehmen. Diese Gesetzgebung gilt nicht in Dänemark und Irland.

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