Der Europäische Rat hat am Dienstag den Beschluss über die Unterzeichnung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und seine vorläufige Anwendung zum 1. Januar 2021 angenommen, heißt es in einer Pressemitteilung des Rates.
Die Vereinbarung wird nun am Mittwoch von den beiden Parteien unterzeichnet. Der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, werden in Brüssel im Namen der Europäischen Union (EU) unterzeichnen, während Premierminister Boris Johnson im Namen des Vereinigten Königreichs in London unterzeichnen wird, fügte die Pressemitteilung hinzu.
„Nächste #BrexitDeal-Hürde genommen: EU-Mitgliedsstaaten haben im schriftlichen Verfahren endgültig grünes Licht für die vorläufige Anwendung des EU-UK Trade & Cooperation Agreement zum 1. Januar 2021 gegeben“, so Sebastian Fischer, Sprecher der deutschen Ratspräsidentschaft EU-Rat, getwittert.
Nächstes Jahr wird der Rat den Beschluss über den Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich annehmen, sobald das Europäische Parlament seine Zustimmung gegeben hat und alle für das Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind, heißt es in der Mitteilung.
Das beschleunigte Verfahren wurde in der EU eingeführt, da das Post-Brexit-Abkommen erst eine Woche vor Ablauf der Übergangsfrist Ende 2020 erreicht wurde.
Die EU und das Vereinigte Königreich gaben am vergangenen Donnerstag den Abschluss eines Abkommens bekannt, das die bilateralen Handels- und Sicherheitsbeziehungen ab dem 1. Januar 2021 regeln wird.
Der Deal bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments, des britischen Parlaments und der 27 EU-Mitgliedstaaten.
Das Vereinigte Königreich ist nach den Vereinigten Staaten und China der drittgrößte Warenhandelspartner der EU.
Quelle: GNA