Bericht der FRA 'Migration: Grundrechtsfragen an Landgrenzen“ beschreibt zunächst das geltende EU-Recht für Grenzkontrollen. Anschließend wird klargestellt, wie sich die Pflicht der EU-Länder zum Schutz ihrer Grenzen auf die Grundrechte auswirken kann.
Es überprüft verschiedene Aspekte des Grenzmanagements, wie Grenzüberwachung, Verhinderung irregulärer Grenzübertritte und Kontrollen an Grenzübergangsstellen. Es verdeutlicht auch die Wirkung. Das reicht von Todesfällen an Grenzen bis hin zu Vorwürfen von Pushbacks oder exzessiver Gewaltanwendung.
Um die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte an den EU-Außengrenzen zu gewährleisten, schlägt die FRA Folgendes vor:
- Stärkung der Grundrechtskomponente bestehender Aufsichtsmechanismen wie des Schengen-Evaluierungs- und -Überwachungsmechanismus;
- Unterstützung der Grenzschutzbeamten bei ihrer täglichen Arbeit durch praktische Anleitungen, Instrumente und Schulungen;
- bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität an den Landaußengrenzen uneingeschränkt einen opferorientierten Ansatz zu verfolgen und Kinder- und Geschlechteraspekte durchgängig zu berücksichtigen;
- Erhöhung der Transparenz und Wirksamkeit von Ermittlungen zu Pushbacks und Misshandlungsvorwürfen an den Landaußengrenzen;
- Einrichtung unabhängiger und wirksamer Mechanismen zur Überwachung der Grundrechte an den Grenzen.