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Dienstag, Mai 7, 2024
EuropaEU stellt 3 Millionen Euro humanitäre Hilfe für vom Krieg betroffene Zivilisten bereit

EU stellt 3 Millionen Euro humanitäre Hilfe für vom Krieg betroffene Zivilisten bereit

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Europäische Kommission
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission (EC) ist die Exekutive der Europäischen Union, die dafür verantwortlich ist, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, EU-Gesetze durchzusetzen und die Verwaltungstätigkeiten der Union zu leiten. Die Kommissare schwören vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg-Stadt einen Eid und verpflichten sich, die Verträge zu respektieren und ihre Aufgaben während ihres Mandats vollständig unabhängig wahrzunehmen. (Wikipedia)

Die Europäische Kommission hat heute humanitäre Hilfe in Höhe von 3 Mio. EUR angekündigt, um den Opfern der jüngsten groß angelegten Feindseligkeiten in und um Berg-Karabach zu helfen, darunter eine beträchtliche Zahl von Vertriebenen. Seit Beginn der Feindseligkeiten im September 2020 hat die EU insgesamt 6.9 Mio. EUR an humanitärer Hilfe mobilisiert.

Kommissar für Krisenmanagement, Janez Lenarčičbefasst, sagte: „Nach dem Ende der Feindseligkeiten bleibt die humanitäre Krise in der Region schlimm und wird derzeit durch den strengen Winter und die Coronavirus-Pandemie verschärft. Die EU verstärkt ihre Unterstützung für die von Konflikten betroffene Bevölkerung in und um Berg-Karabach. Es wird dazu beitragen, die Bedürftigsten mit Notvorräten zu versorgen.“

Die neu angekündigte Nothilfe wird den humanitären Partnern der EU helfen, Lebensmittel, Unterkünfte, Winterartikel und andere Grundbedürfnisse sowie grundlegende Gesundheitsdienste und psychosoziale Unterstützung für die betroffene Bevölkerung bereitzustellen. Alle EU-Mittel für humanitäre Hilfe werden im Einklang mit den humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bereitgestellt.

Hintergrund

Die jüngste militärische Konfrontation zwischen Armenien und Aserbaidschan, die sechs Wochen lang unvermindert tobte, hat zu Opfern, Schäden und Vertreibungen geführt. Die Kämpfe trieben Hunderttausende dazu, aus ihren Häusern in Sicherheit zu fliehen. Häuser und öffentliche Infrastruktur wie Schulen, Gesundheitssystem, Straßen, Versorgungs- und Kommunikationsnetze wurden schwer beschädigt. Zu den mutmaßlichen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht gehören der Angriff auf die zivile Infrastruktur und der Einsatz verbotener Streumunition.

Trotz des am 9. November 2020 zwischen Armenien und Aserbaidschan geschlossenen Waffenstillstandsabkommens bleibt die humanitäre Lage besorgniserregend. Die Coronavirus-Pandemie und die Kälte verschärfen die Situation weiter. Die EU steht in engem Kontakt mit humanitären Partnern und anderen Interessenträgern vor Ort, um die Koordinierung der humanitären Hilfe zu unterstützen.

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