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Die Wahl des HerausgebersMünchen vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wegen Benachteiligung eines Mitglieds verurteilt Scientology

München vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wegen Benachteiligung eines Mitglieds verurteilt Scientology

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Die Stadt ist nun verpflichtet, einem Mitglied dieser Kirche ein eBike zu gewähren.

Nach Ansicht des Gerichts schützt die deutsche Verfassung Scientologists - Praxis der Landeshauptstadt München verstößt gegen Religionsfreiheit und Gleichbehandlungsgarantie.

Das schriftliche Urteil des Bayerischen Landesverwaltungsgerichts (Az. 4 B 20.3008) im Fall München Scientologist gegen die Stadt München liegt nun vor. Der Fall befasste sich mit der städtischen E-Mobile-Förderrichtlinie, die zum Zweck des Umweltschutzes erlassen wurde, und der Weigerung der Stadt, der Klägerin einen Zuschuss für den Kauf eines E-Bikes zu gewähren, allein aufgrund ihrer Einhaltung Scientology.

Das Bayerische Staatsverwaltungsgericht verurteilte die städtische Praxis mit unmissverständlichen Worten als ungerechtfertigten Eingriff in die Religionsfreiheitsgarantie des Art. 4 GG und als Verstoß gegen Art. 3 der Verfassung, der die Ungleichbehandlung vor dem Gesetz verbietet. Das Gericht stellte fest:

"Der Ausschluss von Bewerbern, die sich daran gebunden fühlen Scientology Lehre, aus dem Kreis der Stipendiaten [für ein E-Bike] auch in mehrfacher Weise eine Grundrechtsverletzung darstellt. Sie ist mit der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit nicht vereinbar und entspricht nicht den Gleichberechtigungsanforderungen der Verfassung. "

Bayerisches Landesverwaltungsgericht, 2021

Wie der Bundesverwaltungsgerichtshof bereits 2005 geurteilt hatte, bestätigte auch der bayerische Landesverwaltungsgerichtshof, dass der Kläger und allgemein alle Mitglieder der Kirche von Scientology dürfen "in jedem Fall das Grundrecht des Art. 4 Sek. (1) der Verfassung." Kunst. 4 Sek. (1) des Grundgesetzes garantiert die Unverletzlichkeit der Glaubensfreiheit oder der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Mit der Ablehnung des beantragten Zuschusses habe die Stadt München in mehrfacher Weise dagegen verstoßen.  

Die Stadt durfte die Offenbarung der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung nicht generell verlangen und pauschal ausschließen Scientologists aus seinem Förderprogramm für E-Bikes. Das Gericht stellte fest "Maßnahmen von Behörden, die sich gezielt gegen die Ausübung eines durch Art. 4 Sek. (1) GG jedenfalls mittelbare Eingriffe in ein Grundrecht. Diese Voraussetzungen sind im Falle des Ausschlusses erfüllt Scientology Anhänger aus dem Förderprogramm der Beklagten im Zusammenhang mit ihrer persönlichen Überzeugung.“

Zum Verbot von Ungleichbehandlungspraktiken stellte das Gericht fest, dass die Ausschlusspraxis der Stadt gegen die grundlegenden Gleichberechtigungsprinzipien der Verfassung verstößt. Das Gericht stellte fest: "Auch aus Gründen der Gleichbehandlung gilt der Ausschluss Scientology-Mitglieder und -Anhänger aus dem Förderprogramm der Beklagten als rechtswidrig anzusehen sind. Es verstößt gegen Art. 3 Sek. (1) und (3) der Verfassung„das heißt, es verstößt gegen den Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und ihnen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung keine Nachteile entstehen dürfen.

Der Sprecher der Kirchengemeinde Scientology Deutschland äußerte sich gerne zum Urteil:

"Damit hat ein deutsches Gericht zum ersten Mal einen Spaten beim Spaten genannt. Wir freuen uns, dass dieser diskriminierenden Stadtpraxis gegenüber Scientologists erhielt schließlich die „Rote Karte“, die es schon lange verdient hatte. Dies ist ein Sieg der Religionsfreiheit für alle Menschen, die in Deutschland aufgrund ihrer religiösen Überzeugung Benachteiligungen erleiden. "

Letzten September 2020, Scientology hatte die UN aufgefordert, eine Untersuchung gegen Deutschland wegen Verletzung der Religionsfreiheit einzuleiten, und tatsächlich hatte der Sonderberichterstatter für FORB Ahmed Shaheed zuvor einen Brief an die deutsche Regierung geschrieben, in dem er sie wegen solcher diskriminierender Praktiken befragte. Während Scientologists Es scheint, dass noch einiges an Arbeit vor uns liegt, damit ihre Rechte von deutschen Beamten respektiert werden internationales Engagement und vor allem zahlt sich die Einhaltung des Rechts- und Rechtssystems aus.

Foto: Steffen Flor, CC BY-SA 4.0, über Wikimedia Commons

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