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Montag, November 27, 2023
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München vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wegen Benachteiligung eines Mitglieds verurteilt Scientology

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Die Stadt ist nun verpflichtet, einem Mitglied dieser Kirche ein eBike zu gewähren.

Laut Gericht schützt das deutsche Grundgesetz Scientologen - Praxis der Landeshauptstadt München verstößt gegen Religionsfreiheit und Gleichbehandlungsgarantie.

Das schriftliche Urteil des Bayerischen Oberverwaltungsgerichts (Az. 4 B 20.3008) im Fall eines Münchner Scientologen gegen die Stadt München liegt vor. Gegenstand des Verfahrens war die zum Zweck des Umweltschutzes erlassene städtische E-Mobile-Förderrichtlinie und die Weigerung der Stadt, der Klägerin einen Zuschuss zum Kauf eines E-Bikes allein wegen ihrer Einhaltung zu gewähren Scientology.

Das Bayerische Staatsverwaltungsgericht verurteilte die städtische Praxis mit unmissverständlichen Worten als ungerechtfertigten Eingriff in die Religionsfreiheitsgarantie des Art. 4 GG und als Verstoß gegen Art. 3 der Verfassung, der die Ungleichbehandlung vor dem Gesetz verbietet. Das Gericht stellte fest:

"Der Ausschluss von Bewerbern, die sich daran gebunden fühlen Scientology Lehre, aus dem Kreis der Stipendiaten [für ein E-Bike] auch in mehrfacher Weise eine Grundrechtsverletzung darstellt. Sie ist mit der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit nicht vereinbar und entspricht nicht den Gleichberechtigungsanforderungen der Verfassung. "

Bayerisches Landesverwaltungsgericht, 2021

Wie der Bundesverwaltungsgerichtshof bereits 2005 geurteilt hatte, bestätigte auch der bayerische Landesverwaltungsgerichtshof, dass der Kläger und allgemein alle Mitglieder der Kirche von Scientology dürfen "in jedem Fall das Grundrecht des Art. 4 Sek. (1) der Verfassung." Kunst. 4 Sek. (1) des Grundgesetzes garantiert die Unverletzlichkeit der Glaubensfreiheit oder der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Mit der Ablehnung des beantragten Zuschusses habe die Stadt München in mehrfacher Weise dagegen verstoßen.  

Die Stadt durfte nicht generell die Offenbarung der religiösen oder philosophischen Überzeugung verlangen und Scientologen pauschal von ihrem Förderprogramm für E-Bikes ausschließen. Das Gericht stellte fest "Maßnahmen von Behörden, die sich gezielt gegen die Ausübung eines durch Art. 4 Sek. (1) GG jedenfalls mittelbare Eingriffe in ein Grundrecht. Diese Voraussetzungen sind im Falle des Ausschlusses erfüllt Scientology Anhänger aus dem Förderprogramm der Beklagten im Zusammenhang mit ihrer persönlichen Überzeugung.“

Zum Verbot von Ungleichbehandlungspraktiken stellte das Gericht fest, dass die Ausschlusspraxis der Stadt gegen die grundlegenden Gleichberechtigungsprinzipien der Verfassung verstößt. Das Gericht stellte fest: "Auch aus Gründen der Gleichbehandlung gilt der Ausschluss Scientology-Mitglieder und -Anhänger aus dem Förderprogramm der Beklagten als rechtswidrig anzusehen sind. Es verstößt gegen Art. 3 Sek. (1) und (3) der Verfassung„das heißt, es verstößt gegen den Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und ihnen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung keine Nachteile entstehen dürfen.

Der Sprecher der Kirchengemeinde Scientology Deutschland äußerte sich gerne zum Urteil:

"Damit bezeichnete ein deutsches Gericht erstmals einen Spaten als Spaten. Wir freuen uns, dass diese diskriminierende städtische Praxis gegenüber Scientologen endlich die „rote Karte“ bekommen hat, was sie schon lange verdient. Dies ist ein Sieg für die Religionsfreiheit für alle Menschen, die in Deutschland aufgrund ihres Glaubens benachteiligt sind. "

Letzten September 2020, Scientology hatte die UN aufgefordert, eine Untersuchung gegen Deutschland wegen Verletzung der Religionsfreiheit einzuleiten, und tatsächlich hatte der Sonderberichterstatter für FORB, Ahmed Shaheed, zuvor einen Brief an die deutsche Regierung geschrieben, in dem er sie wegen solcher diskriminierenden Praktiken befragte. Während die Scientologen noch einiges zu tun haben, damit ihre Rechte von deutschen Beamten respektiert werden, scheint es so zu sein internationales Engagement und vor allem zahlt sich die Einhaltung des Rechts- und Rechtssystems aus.

Foto: Steffen Flor, CC BY-SA 4.0, über Wikimedia Commons

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