Ab 1. Februar 2022 – EU-Maßnahmen zur Erleichterung des Reisens während der COVID-19-Pandemie
Seit Beginn der Pandemie haben die Mitgliedstaaten mehrere eingeführt Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, von denen einige erhebliche Auswirkungen auf die Freizügigkeit von Personen hatten, beispielsweise die Einführung von Kontrollen an den Binnengrenzen oder Reisebeschränkungen innerhalb der EU.
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Die Entscheidung über die Einführung von Beschränkungen der Freizügigkeit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit verbleibt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Um eine Fragmentierung und Unterbrechung von Diensten zu vermeiden und um Transparenz und Vorhersehbarkeit für Bürger und Unternehmen zu gewährleisten, arbeitet der Rat daran, die Koordinierung zwischen den EU-Ländern sicherzustellen.
Auf dieser Seite erfahren Sie mehr darüber Was die EU getan hat, um das Reisen zu erleichtern:
- die Empfehlung des Rates zu Reisen innerhalb der EU
- wie Sie Ihre Reisen mit der Re-open EU-Website und -App planen
- Fahrgastrechte während der COVID-19-Pandemie
- Kontaktverfolgungs-Apps über Grenzen hinweg
Empfehlung des Rates zu Reisemaßnahmen in der EU
Der Rat hat eine Empfehlung (EU 2020/1475) zur Einrichtung angenommen gemeinsame Kriterien und einen gemeinsamen Rahmen für Reisemaßnahmen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie. Die Empfehlung hilft den Mitgliedstaaten, Entscheidungen auf koordinierte Weise zu treffen.
Die Empfehlung wurde erstmals am 13. Oktober 2020 angenommen und am 1. Februar und am 14. Juni 2021 aktualisiert. Als Reaktion auf den erheblichen Anstieg der Impfstoffaufnahme und die rasche Verbreitung wurde am 25. Januar 2022 eine neue Empfehlung (EU 2022/107) angenommen. aus dem digitalen COVID-Zertifikat der EU.
Nach der neuen Empfehlung COVID-19-Maßnahmen sollten eher auf persönlicher als auf regionaler Ebene angewendet werden, mit Ausnahme von Gebieten, in denen das Virus sehr stark verbreitet ist (dunkelrote Gebiete).
- COVID-19: Rat nimmt eine überarbeitete Empfehlung zu Maßnahmen an, die die Freizügigkeit beeinträchtigen (Pressemitteilung, 25. Januar 2022)
- COVID-19: Rat aktualisiert Empfehlung zu Beschränkungen der Freizügigkeit (Pressemitteilung, 14. Juni 2021)
- COVID-19: Rat nimmt Empfehlung zur Koordinierung von Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Freizügigkeit an (Pressemitteilung, 13. Oktober 2020)
Personen mit einem gültigen digitalen COVID-Zertifikat der EU
Reisende, die im Besitz eines gültigen digitalen COVID-Zertifikats der EU sind, sollten dies tun keinen zusätzlichen Beschränkungen der Freizügigkeit unterliegen.
Ein gültiges digitales COVID-Zertifikat der EU umfasst:
- ein Impfpass für einen von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff, wenn seit der letzten Dosis der Grundimmunisierung mindestens 14 und höchstens 270 Tage vergangen sind oder wenn die Person eine Auffrischimpfung erhalten hat
- ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht mehr als 72 Stunden vor der Reise erhalten wurde, oder ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht mehr als 24 Stunden vor der Reise erhalten wurde
- eine Genesungsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass seit dem Datum des ersten positiven PCR-Testergebnisses nicht mehr als 180 Tage vergangen sind
Die Mitgliedstaaten könnten auch Impfzertifikate für von der WHO zugelassene Impfstoffe akzeptieren.
Das Zertifikat wird seit dem 1. Juli 2021 verwendet. Es ist gültig in allen 27 EU-Ländern und ist auch aktuell von 33 Nicht-EU-Ländern und -Gebieten anerkannt. Das Zertifikat wird von den nationalen Behörden kostenlos ausgestellt. Der Besitz einer Bescheinigung ist keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit und kein Reisedokument.
- Digitales COVID-Zertifikat der EU: So funktioniert es (Hintergrundinformationen)
- Liste der von der WHO zugelassenen Impfstoffe (Weltgesundheitsorganisation)
- Liste der von der EU zugelassenen Impfstoffe (Europäische Arzneimittelagentur)
- Anerkennung von COVID-Zertifikaten durch die EU, die von Nicht-EU-Ländern ausgestellt wurden (Europäische Kommission)
Personen ohne gültiges digitales COVID-Zertifikat der EU
Personen ohne gültiges digitales COVID-Zertifikat der EU kann es erforderlich sein, vorher einen Test zu absolvieren Reiseantritt oder spätestens 24 Stunden nach Ankunft.
Transportarbeiter, Patienten, die aus zwingenden medizinischen Gründen reisen, Seeleute und Vielreisende, die in Grenzregionen leben, sollten von dieser Anforderung ausgenommen werden.
weltweit
Für Kinder unter 12 Jahren sollte kein digitales EU-COVID-Zertifikat erforderlich sein. Für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
Kartierung von Risikogebieten und damit verbundenen Maßnahmen
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erstellt a wöchentliche gemeinsame farbcodierte COVID-19-Risikokarte aufgeschlüsselt nach Regionen mit Daten, die von den Mitgliedstaaten zu den folgenden gemeinsamen Kriterien bereitgestellt wurden:
- Testrate: die Anzahl der Tests pro 100 000 Personen während der letzten Woche
- 14-Tage-kumulierte Fälle: die Anzahl neuer Fälle pro 100 000 Einwohner in den letzten 14 Tagen
- Impfung Aufnahme
Die EU-Länder haben sich auf vier Kategorien von Risikogebieten geeinigt: grün, orange, rot und dunkelrot.
Auf der Grundlage der Karte sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen bzgl Reisen zu und von dunkelroten Gebieten, wo das Virus auf sehr hohem Niveau zirkuliert.
- Von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen in diese Gebiete sollte abgeraten werden
- mögliche zusätzliche Maßnahmen für nicht geimpfte oder nicht genesene Reisende: Tests vor der Ankunft und Quarantäne/Selbstisolierung bei der Ankunft
- Kinder unter 6 Jahren sollten von Quarantäne oder Tests ausgenommen werden
- Kinder unter 12 Jahren sollten von der Quarantäne ausgenommen werden, wenn sie über ein gültiges digitales COVID-Zertifikat der EU verfügen
- Farbcodierte Wochenkarte (ECDC-Website)
Notbremse
Ein Mitgliedstaat oder die Europäische Kommission kann auf der Grundlage von Informationen aus ECDC-Berichten eine Notbremse auslösen:
- wenn sich die epidemiologische Lage in einer Region rapide verschlechtert
- insbesondere wenn eine besorgniserregende oder interessante Variante entdeckt wird
Unter der Notbremse, Maßnahmen wie Tests und Quarantäne können eingeführt werden, einschließlich für Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU und wichtige Reisende. Wenn die Notbremse ausgelöst wird, sollten die EU-Länder in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission mögliche koordinierte Maßnahmen im Rat erörtern.