Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU über restriktive Maßnahmen in Bezug auf Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bei der Angleichung bestimmter Drittländer untergraben oder bedrohen
Am 28. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/337 des Rates angenommen1.
Der Rat beschloss, 26 Personen und eine Organisation in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufzunehmen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthalten ist.
Die Kandidatenländer Nordmazedonien, Montenegro und Albanien2, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Kandidatenland Bosnien und Herzegowina, und die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen, Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums, sowie die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie stellen sicher, dass ihre nationale Politik diesem Ratsbeschluss entspricht.
Die Europäische Union nimmt diese Verpflichtung zur Kenntnis und begrüßt sie.
1.Veröffentlicht am 28.02.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 59, p. 1.
2.Nordmazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.