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Freitag, April 26, 2024
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Nordkorea: Die EU nimmt 8 Einzelpersonen und 4 Einrichtungen, die an der Finanzierung eines Nuklearprogramms beteiligt sind, auf die Sanktionsliste

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Der Rat hat 8 Personen und 4 Organisationen in die Liste der Personen aufgenommen, die den restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) unterliegen. Diese restriktiven Maßnahmen bestehen aus einem Reiseverbot, dem Einfrieren von Vermögenswerten und einem Verbot, den aufgeführten Personen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Die neuen Auflistungen umfassen Personen, die führende Positionen in Institutionen bekleidet haben, die an der Entwicklung des Raketenprogramms beteiligt sind, sowie Personen und Organisationen, die sich an Aktivitäten zur Umgehung von Sanktionen beteiligt haben, die Mittel für die illegalen Waffenprogramme generieren könnten.

Die EU ist entschlossen, den Fluss von Komponenten, Finanzmitteln und Wissen zu verhindern, die von der DVRK zur Unterstützung der Entwicklung ihrer illegalen Waffenprogramme verwendet werden könnten. Die EU fordert die DVRK auf, ihre destabilisierenden Maßnahmen einzustellen, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und den Dialog mit den einschlägigen Parteien wieder aufzunehmen.

Durch die Entscheidung erhöht sich die Gesamtzahl der von der EU autonom gelisteten Personen auf 65. Darüber hinaus hat die EU im Rahmen ihrer eigenen Sanktionsregelung die Vermögenswerte von 13 Unternehmen eingefroren. Es hat auch alle relevanten Resolutionen des UN-Sicherheitsrates umgesetzt, die Sanktionen gegen 80 Personen und 75 Einrichtungen verhängen, die derzeit von der UNO gelistet sind.

Die Rechtsakte wurden im schriftlichen Verfahren angenommen. Sie enthalten die im Amtsblatt veröffentlichten Namen und konkreten Gründe für die Aufnahme in die Liste.

Hintergrund

Rat der EU und Europäischer Rat Nordkorea: EU nimmt 8 Einzelpersonen und 4 Einrichtungen, die an der Finanzierung eines Nuklearprogramms beteiligt sind, auf die Sanktionsliste

Das Sanktionsregime der EU gegen die DVRK wurde als Reaktion auf die Aktivitäten der DVRK zur Entwicklung von Nuklearwaffen und ballistischen Flugkörpern erlassen, die gegen zahlreiche Resolutionen des VN-Sicherheitsrates verstoßen. Die EU setzt nicht nur die von der UNO verhängten Sanktionen um, sondern verfügt auch über eigene autonome Maßnahmen, die die von der UNO beschlossenen Sanktionen ergänzen und verstärken. Die heute angenommenen zusätzlichen Notierungen sind EU-autonome Maßnahmen gegen die DVRK.

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