Nach ihrem Ausschluss aus dem Europarat am 16. März 2022 hat die Russische Föderation wird keine Hohe Vertragspartei mehr sein Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte on 16 September 2022. Dies wurde heute in a bestätigt Auflösung von dem Ministerkomitee.
Im Einklang mit der Auflösung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. März 2022 befasst sich der Gerichtshof mit gegen Russland gerichteten Beschwerden im Zusammenhang mit mutmaßlichen Verletzungen der Konvention, die bis zum 16. September 2022 stattgefunden haben.
Das Ministerkomitee (CM) wird weiterhin die Vollstreckung von Urteilen und gütlichen Einigungen überwachen.
Russland ist verpflichtet, seine vollständigen finanziellen Verpflichtungen bis zum 16. März zu erfüllen; er bleibt auch für alle bis dahin entstandenen Rückstände haftbar.