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Mittwoch, April 24, 2024
EuropaDie Diskriminierung eines Scientologen in Deutschland ist illegal, so der Bundesverwaltungsgericht

Die Diskriminierung eines Scientologen in Deutschland ist illegal, so der Bundesverwaltungsgericht

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München darf eine Bürgerin nicht diskriminieren und einen Zuschuss für ein Pedelec (eBike) verweigern, weil sie „weiter Mitglied sein will Scientology“. Daher hat das Bundesverwaltungsgericht [BVerwG.de], der eine frühere Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt, verurteilt die Stadt wegen Diskriminierung eines Mitglieds Scientology.

Der Antragsteller beantragte einen Teilzuschuss zum Kauf eines Pedelecs (einer bestimmten Art von Elektrofahrrädern) auf der Grundlage des „Förderrichtlinie Elektromobilität“ von München. Um ein umweltfreundlicheres Fortbewegungsmittel innerhalb der Stadt zu fördern, sahen die Münchner Richtlinien zur Elektromobilität vor, dass autonome Arbeiter Hilfe beim Kauf eines Elektrofahrrads erhalten könnten, und legten daher ein Programm fest, um den Kauf dieses Fortbewegungsmittels teilweise zu finanzieren, wenn die Person dies tun würde bestimmte Voraussetzungen. Eine der Voraussetzungen bestand darin, eine Glaubenserklärung abzugeben, dass man kein Gläubiger sein würde Scientologist oder teilnehmen Scientology Kurse, Vorlesungen usw.

Der deutsche Staatsbürger, der Künstler ist, hat bei der Beantragung des Stipendiums die „Schutzerklärung über die Lehre des L. Ron Hubbard/Scientology“ im Antragsformular enthalten, da dies als keine gesetzliche Anforderung angesehen wurde. Und das Gericht befand, dass die darauf basierende Verweigerung der Subvention einen diskriminierenden und rechtswidrigen Eingriff in die Glaubensfreiheit und gegen die Werte und das Recht auf Gleichbehandlung darstellt.

Das Einfordern von Glaubensbekenntnissen ist nicht Sache der Gemeinde

Bundesverwaltungsgericht – BVerwG 8 C 9.21 – Urteil vom 06

München muss nun das E-Bike der Frau subventionieren. „Da alle sonstigen Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllt sind, ist die Beklagte verpflichtet, der Klägerin den Zuschuss zu gewähren“, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Laut einer Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts ist ein „Die Kommune darf die Gewährung eines finanziellen Zuschusses, mit dem umweltpolitische Ziele verfolgt werden, nicht davon abhängig machen, dass die Antragsteller eine Distanzierungserklärung abgeben Scientology Organisation.Das entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die Beklagte lehnte den Antrag mit Hinweis auf die fehlende Erklärung ab. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Oberverwaltungsgericht verpflichtete die Beklagte, der Klägerin eine Finanzierungszusage zu erteilen gemäß ihrer Bewerbung.

Die Beklagte [Stadt München] lehnte den Antrag mit Hinweis auf die fehlende Erklärung ab. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Der höhere Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Beklagte, der Klägerin eine Finanzierungszusage zu erteilen gemäß ihrer Bewerbung.

Das Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Berufungsurteil.

„Der Beklagte darf die Förderung nicht von der Abgabe der Schutzerklärung abhängig machen. Das Einfordern von Glaubensbekenntnissen ist nicht Sache der Gemeinde im Sinne des Art. 28 Abs. 2 Satz XNUMX GG, so dass der Beklagte bereits unzuständig ist“.

Wird eine solche Erklärung verlangt und deren Verweigerung den Ausschluss von der Förderung nach sich zieht, greift dies gezielt in die durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG garantierte Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein. Der Eingriff ist bereits mangels Rechtsgrundlage verfassungswidrig.

Schließlich die des Angeklagten Vorgehen der [Stadt München] verstößt gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes). Sie stellt eine unzulässige Differenzierung dar, weil sie den Kreis der Anspruchsberechtigten nicht angemessen, sondern nach Kriterien abgrenzt, die in keinem Zusammenhang mit dem Zweck der Finanzhilfe stehen. Da alle sonstigen Finanzierungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist die Beklagte verpflichtet, der Klägerin a entsprechendes Engagement.

Internationale Exposition Deutschlands diskriminierend Scientology

Scientologists engagieren sich seit mehreren Jahren für die Verteidigung ihrer Rechte vor Gerichten in Deutschland und vertreten diese auch vor Gericht OSZE und die UN für die Achtung ihrer Religionsfreiheit durch deutsche Behörden.

September 2020, Scientology hatte die UN aufgefordert, eine Untersuchung einzuleiten Deutschland wegen Verletzung der Religionsfreiheit, und zwar der Sonderberichterstatter für FORB Ahmed Shaheed hatte zuvor einen Brief an die Bundesregierung geschrieben, in dem er sich nach deren Diskriminierungspraktiken erkundigte Scientology. Während die Scientologists „Es scheint noch einiges zu tun zu tun, damit ihre Rechte von deutschen Beamten respektiert werden“, sagte Ivan Arjona The European Times, Das "Beharrlichkeit vor Gericht, internationales Engagement und vor allem zahlt sich die ordnungsgemäße Einhaltung des Rechts- und Justizsystems aus damit Deutschland aufhört zu diskriminieren Scientology".

In diesem Zusammenhang ist die soeben von der 49. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats verabschiedete Resolution „A/HRC/49/L.5 Bekämpfung von Intoleranz, negativer Stereotypisierung und Stigmatisierung sowie Diskriminierung, Aufstachelung zu Gewalt und Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung“ fordert die Staaten (und dazu gehört auch Deutschland) auf:

  1. fordert alle Staaten auf:
    (a) wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass öffentliche Bedienstete bei der Ausübung ihrer öffentlichen Pflichten Personen nicht aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung diskriminieren;
    (b) Religionsfreiheit und Pluralismus zu fördern, indem die Fähigkeit der Mitglieder aller Religionsgemeinschaften gefördert wird, ihre Religion zu bekunden und sich offen und gleichberechtigt in die Gesellschaft einzubringen;
    (c) die Vertretung und sinnvolle Teilhabe von Einzelpersonen ungeachtet ihrer Religion in allen Bereichen der Gesellschaft zu fördern;
    (d) starke Anstrengungen zu unternehmen, um dem religiösen Profiling entgegenzuwirken, worunter die böswillige Verwendung der Religion als Kriterium bei der Durchführung von Befragungen, Durchsuchungen und anderen Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden verstanden wird;

Werden einige der deutschen Behörden weiterhin diskriminieren Scientology und andere trotz der oben genannten? Dies ist eine offene Frage zu sehen.

BVerwG 8 C 9.21 – Urteil vom 06

Frühere Instanzen:

VGH München, VGH 4 B 20.3008 – Urteil vom 16. Juni 2021 –

VG München, VG M 31 K 19.203 – Urteil vom 28. August 2019

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