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Freitag, April 26, 2024
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Lettland reicht Vorwürfe des Völkermords in Bezug auf die Ukraine gegen die Russische Föderation ein

Vorwürfe des Völkermords nach dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Ukraine gegen Russische Föderation)

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Vorwürfe des Völkermords nach dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Ukraine gegen Russische Föderation)

Lettland reicht eine Beitrittserklärung zum Verfahren nach Artikel 63 des Statuts ein

DEN HAAG, 22. Juli 2022. Völkermord – Am 21. Juli 2022 reichte die Republik Lettland unter Berufung auf Artikel 63 der Satzung des Gerichtshofs bei der Kanzlei des Gerichtshofs eine Beitrittserklärung in der betreffenden Rechtssache ein Vorwürfe des Völkermords gemäß dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Ukraine v. Russische Föderation).

Gemäß Artikel 63 des Statuts hat jeder dieser Staaten das Recht, dem Verfahren beizutreten, wenn es um die Errichtung eines Übereinkommens geht, dem andere als die von dem Fall betroffenen Staaten angehören. In diesem Fall ist die Auslegung des Urteils des Gerichtshofs für sie gleichermaßen bindend.

Um von dem durch Artikel 63 des Statuts verliehenen Interventionsrecht Gebrauch zu machen, beruft sich Lettland auf seinen Status als Vertragspartei der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords (die „Völkermordkonvention“). Darin heißt es, dass „Lettland als Vertragspartei der Völkermordkonvention ein direktes Interesse an der Auslegung hat, die diesem Vertrag in der Entscheidung des Gerichtshofs in dem [Verfahren] auferlegt werden könnte“, und weist darauf hin, dass es „intervenieren möchte, um zu erreichen Eingaben über [die] Konstruktion der Völkermordkonvention zu Fragen der Verdienste sowie der Zuständigkeit“.

Gemäß Artikel 83 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs wurden die Ukraine und die Russische Föderation aufgefordert, schriftliche Stellungnahmen zur Interventionserklärung Lettlands abzugeben.

Lettlands Interventionserklärung wird in Kürze beim Gerichtshof verfügbar sein Webseite.

Verfahrensgeschichte

Den Verlauf des Verfahrens finden Sie in Pressemitteilungen Nr. 2022/4, 2022/6, 2022/7 und 2022/11, abrufbar auf der Website des Gerichtshofs.

Hinweis. Die Pressemitteilungen des Gerichts werden von seiner Kanzlei ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und sind keine offiziellen Dokumente.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er wurde im Juni 1945 durch die Charta der Vereinten Nationen errichtet und nahm seine Tätigkeit im April 1946 auf. Der Gerichtshof besteht aus 15 Richtern, die von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für eine Amtszeit von neun Jahren gewählt werden. Der Sitz des Gerichts befindet sich im Friedenspalast in Den Haag (Niederlande). Das Gericht hat eine zweifache Rolle. erstens, um Rechtsstreitigkeiten, die ihr von Staaten vorgelegt werden, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht durch rechtskräftige und für die betroffenen Parteien unanfechtbare Urteile beizulegen; und zweitens, beratende Stellungnahmen zu Rechtsfragen abzugeben, die ihm von ordnungsgemäß ermächtigten Organen und Organisationen der Vereinten Nationen des Systems vorgelegt werden.

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