10.4 C
Brüssel
Donnerstag, März 28, 2024
EuropaRat verabschiedet Verordnung über eine freiwillige Reduzierung der Gasnachfrage um 15 %...

Der Rat verabschiedet eine Verordnung über eine freiwillige Reduzierung des Gasbedarfs um 15 % in diesem Winter

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in den Artikeln wiedergegebenen Informationen und Meinungen sind die derjenigen, die sie angeben, und es liegt in ihrer eigenen Verantwortung. Veröffentlichung in The European Times bedeutet nicht automatisch Zustimmung zu einer Meinung, sondern das Recht, sie zu äußern.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS ÜBERSETZUNGEN: Alle Artikel auf dieser Website werden in englischer Sprache veröffentlicht. Die übersetzten Versionen werden durch einen automatisierten Prozess erstellt, der als neuronale Übersetzungen bekannt ist. Im Zweifel immer auf den Originalartikel verweisen. Danke für dein Verständnis.

Zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit der EU hat der Rat heute eine Verordnung über a freiwillige Reduzierung des Gasbedarfs um 15 % in diesem Winter. Die Verordnung sieht die Möglichkeit für den Rat vor, eine „Unionswarnung“ zur Versorgungssicherheit auszulösen, in diesem Fall wäre die Reduzierung der Gasnachfrage obligatorisch.

Der Zweck der Gasbedarfsreduzierung besteht darin Sparen Sie für diesen Winter, um sich auf mögliche Unterbrechungen der Gaslieferungen aus Russland vorzubereiten, die ständig Energievorräte als Waffe einsetzt.

Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, ihren Gasbedarf um 15 % im Vergleich zu ihrem durchschnittlichen Verbrauch in den letzten fünf Jahren zu senken, zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023, mit Maßnahmen ihrer Wahl.

Alle Mitgliedstaaten werden sich nach besten Kräften bemühen, die Kürzungen zu erreichen, so der Rat bestimmte Ausnahmen und Möglichkeiten zur Anwendung einer teilweisen oder in einigen Fällen einer vollständigen Ausnahme vom verbindlichen Reduktionsziel ab, um den besonderen Situationen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die Gasreduktionen wirksam zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in der EU beitragen.

Der Rat einigte sich darauf, dass Mitgliedstaaten, die nicht mit den Gasnetzen anderer Mitgliedstaaten verbunden sind, von obligatorischen Gasreduzierungen ausgenommen sind, da sie nicht in der Lage wären, erhebliche Gasmengen zugunsten anderer Mitgliedstaaten freizugeben. Mitgliedstaaten, deren Stromnetze nicht mit dem europäischen Stromsystem synchronisiert und für die Stromerzeugung stärker auf Gas angewiesen sind, werden ebenfalls ausgenommen, falls sie vom Netz eines Drittlandes getrennt werden, um das Risiko einer Stromversorgungskrise zu vermeiden.

Die Mitgliedstaaten können ihr Reduktionsziel begrenzen, um ihre Verpflichtungen zur Reduzierung der Nachfrage anzupassen, wenn sie über begrenzte Verbindungsleitungen zu anderen Mitgliedstaaten verfügen und nachweisen können, dass ihre Exportkapazitäten und ihre inländische LNG-Infrastruktur genutzt werden, um Gas in vollem Umfang in andere Mitgliedstaaten umzuleiten.

Die Mitgliedstaaten können ihr Reduktionsziel auch begrenzen, wenn sie ihre Füllziele für Gasspeicher überschritten haben, wenn sie stark von Gas als Rohstoff für kritische Industrien abhängig sind, oder sie können andere Berechnungsmethoden anwenden, wenn ihr Gasverbrauch um mindestens 8 % gestiegen ist des vergangenen Jahres im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre.

Die Mitgliedstaaten kamen überein, die Rolle des Rates bei der Auslösung der „Unionswarnung“ zu stärken. Die Vorwarnung würde durch einen Durchführungsbeschluss des Rates auf Vorschlag der Kommission ausgelöst. Die Kommission legt einen Vorschlag zur Auslösung einer „Unionswarnung“ vor, wenn ein erhebliches Risiko einer schwerwiegenden Gasknappheit oder einer außergewöhnlich hohen Gasnachfrage besteht oder wenn fünf oder mehr Mitgliedstaaten, die auf nationaler Ebene eine Warnung ausgerufen haben, die Kommission darum ersuchen tun Sie dies.

Bei der Auswahl von Maßnahmen zur Nachfragereduzierung haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, Maßnahmen zu priorisieren, die geschützte Kunden wie Haushalte und wesentliche Dienstleistungen für das Funktionieren der Gesellschaft wie kritische Einrichtungen, Gesundheitsversorgung und Verteidigung nicht beeinträchtigen. Mögliche Maßnahmen umfassen die Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor, Maßnahmen zur Förderung des Brennstoffwechsels in der Industrie, nationale Sensibilisierungskampagnen, gezielte Verpflichtungen zur Reduzierung von Heizung und Kühlung und marktbasierte Maßnahmen wie Versteigerungen zwischen Unternehmen.

Die Mitgliedstaaten aktualisieren ihre nationalen Notfallpläne, die die von ihnen geplanten Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage darlegen, und erstatten der Kommission regelmäßig Bericht über die Fortschritte ihrer Pläne.

Die Verordnung wurde im schriftlichen Verfahren förmlich angenommen. Die Verabschiedung folgt auf eine politische Einigung, die die Minister auf dem Außerordentlichen Energierat am 26. Juli erzielt haben. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am nächsten Tag in Kraft.

Die Verordnung ist eine außergewöhnliche und außergewöhnliche Maßnahme, die für eine begrenzte Zeit vorgesehen ist. Sie gilt für ein Jahr, und die Kommission wird bis Mai 2023 eine Überprüfung durchführen, um ihre Verlängerung angesichts der allgemeinen Gasversorgungslage in der EU zu prüfen.

Hintergrund

Die EU sieht sich einer potenziellen Versorgungssicherheitskrise mit erheblich reduzierten Gaslieferungen aus Russland und der ernsthaften Gefahr eines vollständigen Stopps gegenüber, auf die sich die Mitgliedstaaten unverzüglich koordiniert und solidarisch vorbereiten müssen. Obwohl derzeit nicht alle Mitgliedstaaten einem erheblichen Risiko für die Versorgungssicherheit ausgesetzt sind, werden schwerwiegende Störungen in bestimmten Mitgliedstaaten zwangsläufig Auswirkungen auf die Wirtschaft der EU insgesamt haben.

Sie ergänzt bestehende EU-Initiativen und Rechtsvorschriften, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger von einer sicheren Gasversorgung profitieren können und die Kunden vor größeren Versorgungsunterbrechungen geschützt sind, insbesondere die Verordnung (EU) 2017/1938 über die Sicherheit der Gasversorgung.

Diese Verordnung folgt anderen bereits laufenden Initiativen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der Gasversorgung in der EU, einschließlich einer Gasspeicherverordnung, der Einrichtung einer EU-Energieplattform für gemeinsame Käufe und Initiativen, die im REPowerEU-Plan aufgeführt sind.

- Werbung -

Mehr vom Autor

- EXKLUSIVER INHALT -spot_img
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -spot_img
- Werbung -

Muss lesen

Neueste Artikel

- Werbung -