Die albanische Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur obligatorischen Erdbebenversicherung von Häusern zur öffentlichen Diskussion vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Pflichtversicherung für alle Häuser und Hausteile vor, die für Gewerbebetriebe, Büros oder ähnliche Zwecke genutzt werden.
Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind nur Gebäude aus Lehm/Ziegeln, deren Struktur aus Schilffasern oder ähnlichem Material besteht, sowie Gebäude mit beweglichem oder vorübergehendem Standort.
Für die bedürftigsten sozialen Schichten wird die Pflichtversicherung aus dem Staatshaushalt finanziert.
Die Versicherung deckt nur Schäden an der Wohnung selbst ab und umfasst nicht Schäden an Möbeln, Inneneinrichtungen usw. sowie Nicht-Sachschäden, einschließlich Tod.
Die Höhe der Versicherung wird durch einen Beschluss des albanischen Ministerrats auf Vorschlag des Vorstands des Nationalen Erdbebenfonds Albaniens festgelegt. Zur Ermittlung der Höhe werden versicherungsmathematische Berechnungen auf der Grundlage einer Erdbebenrisikokarte durchgeführt, die vom Ministerrat genehmigt wird.
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