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Samstag, April 27, 2024
MilitärKönnen Kriegsfinanzierer und Profiteure für Verbrechen in der Ukraine verantwortlich sein?

Können Kriegsfinanzierer und Profiteure für Verbrechen in der Ukraine verantwortlich sein?

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Die potenzielle moralische und rechtliche Verantwortung all dieser Menschen für die Verbrechen in der Ukraine ist ein entscheidendes, aber weitgehend übersehenes Thema. Historisch gesehen sind dies keine völlig unbekannten Gewässer. Wie in einem ausgezeichneten erkundet buchen herausgegeben von Nina HB Jørgensen, kann die Finanzierung internationaler Verbrechen sowie die Bereitstellung materieller Güter wie Waffen zu deren Unterstützung eine Form der Mittäterschaft im Sinne des internationalen Strafrechts darstellen. Wie einige der Bücher Kapitel Der Nachweis, dass der Geldgeber wusste, dass sein Handeln zur Begehung einer Straftat beitragen würde, dürfte die entscheidende Hürde sein, auch wenn sie unter bestimmten Umständen zweifellos überwunden werden kann. Umgekehrt löst die „bloße“ Erzielung von Profit aus internationalen Verbrechen für sich genommen noch keine internationale strafrechtliche Verantwortlichkeit aus.

Weg vorwärts

Daher besteht möglicherweise eine Diskrepanz zwischen der moralischen und politischen Einschätzung der Rolle der Kriegsgewinnler und in manchen Fällen der Geldgeber im russischen Krieg in der Ukraine und ihrer rechtlichen Verantwortung. Einige von ihnen werden zweifellos von den bestehenden Regeln erfasst werden, etwa diejenigen, die direkt private Militärunternehmen leiten, die unter ihrem Kommando Kriegsverbrechen begehen. Andere, etwa diejenigen, die nachgelagert in den Diebstahl und die Verbringung von ukrainischem Getreide verwickelt sind, werden möglicherweise außen vor gelassen.

Für eine vollständige rechtliche Bewertung müsste man potenzielle internationale Verbrechen, die in der Ukraine begangen werden, einzeln untersuchen – von Mord bis Plünderung und darüber hinaus – und überlegen, wie die finanzielle Beteiligung daran mit den bestehenden Komplizenschaftsregeln zusammenwirkt. Es scheint, dass eine solche Analyse dringend erforderlich ist, eine Aufgabe, die Regierungen und Wissenschaftler gleichermaßen sinnvoll übernehmen könnten.

Wenn ein maßgeschneidertes Kriegsverbrechertribunal für die Ukraine eingerichtet würde, würden sich besonders komplexe Probleme ergeben. Einerseits könnte seine Satzung grundsätzlich spezielle Regelungen für die Finanzierung von oder die Erzielung von Profit aus in der Ukraine begangenen internationalen Verbrechen vorsehen. Dies stünde im Einklang mit dem übergeordneten Ziel des Tribunals, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die die größte Macht über den Krieg und die größte Verantwortung dafür haben. Andererseits müsste man dabei darauf achten, den grundlegenden Rechtsgrundsatz zu respektieren, dass man nicht für ein Verhalten haftbar gemacht werden kann, das zum Zeitpunkt seiner Begehung keine Straftat darstellte. Insgesamt handelt es sich um eine Angelegenheit, die bei der Entwicklung der aufkommenden Pläne, die für die Verbrechen Russlands Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, eine weitaus größere Bedeutung verdient.

Die in diesem Kommentar geäußerten Ansichten sind die des Autors und spiegeln nicht die von RUSI oder einer anderen Institution wider.

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