Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zur Angleichung bestimmter Länder an restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
Am 30. Juli 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1137 des Rates[1] angenommen.
Der Rat beschloss, dass die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Organisationen in den Listen in den Anhängen II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 aufrechterhalten werden sollten.
Die Kandidatenländer Republik Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien[2], das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Kandidatenland Bosnien und Herzegowina, und die EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen, Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums, as sowie Ukraineschließen sich die Republik Moldau und Georgien diesem Ratsbeschluss an.
Sie stellen sicher, dass ihre nationale Politik diesem Ratsbeschluss entspricht.
Die Europäische Union nimmt diese Verpflichtung zur Kenntnis und begrüßt sie.
[1] Veröffentlicht am 31.07.2020 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 247, p. 40.
[2] Die Republik Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.