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Samstag, Mai 4, 2024
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Großbritannien – Bruch des Brexit-Vertrags: Die Europäische Union will zwei Maßnahmen einleiten

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Im Streit um Kontrollen bei der Einfuhr von Waren nach Nordirland will die EU-Kommission eine Klage gegen Großbritannien wegen Verstoßes gegen den Brexit-Vertrag einreichen. Am Freitag sagte sie, das Gremium habe diese Woche Unterstützung von Mitgliedsstaaten aus Wahlkreisen der Europäischen Union erhalten. Somit könnten die Verfahren „ab nächster Woche“ beginnen.

Hintergrund dieses Streits um die Verlängerung der Übergangsregelungen für die Einfuhr britischer Waren nach Nordirland. Großbritannien hat es kürzlich einseitig bis Oktober verlängert. Die Europäische Union sieht darin einen Verstoß gegen den Brexit-Vertrag und droht mit rechtlichen Schritten.

Das Nordirland-Protokoll, das Teil des Brexit-Vertrags ist, soll verhindern, dass Grenzkontrollen zwischen der britischen Provinz und dem EU-Mitglied Irland erneut notwendig werden. Denn nach Ansicht beider Seiten könnte dies einen blutigen Konflikt in Nordirland auslösen. Zwischen Nordirland und Großbritannien muss es also Kontrollen geben.



Nach Angaben aus EU-Ressorts will die Kommission wegen der erweiterten Übergangsregelungen ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Sie beschrieb die Verstöße zunächst in einem Brief, in dem sie zu einer Lösung aufrief. Letztlich könnte das Verfahren über mehrere Stufen zum Europäischen Gerichtshof führen. Es könnte Bußgelder gegen Großbritannien verhängen, wenn es sich für die Europäische Union entscheidet.

Die Zusage von „gutem Glauben“ wurde nicht erfüllt

In der zweiten Maßnahme will die Kommission den Streitbeilegungsmechanismus im Brexit-Vertrag aktivieren. Sie fügte hinzu, dass Großbritannien vorgeworfen werden müsse, die im Brexit-Vertrag verankerte „Treu-Glauben“-Verpflichtung nicht erfüllt zu haben.

Hier wird der Streit zunächst in einem gemeinsamen Ausschuss behandelt, der für die ordnungsgemäße Umsetzung des Austrittsabkommens verantwortlich ist. Gibt es dort keine Lösung, kann die Europäische Union die Einrichtung einer Schlichtungsstelle beantragen.

Seine Entscheidungen werden für beide Seiten bindend sein. Auch hier sind Bußgelder möglich. Hält sich eine Partei nicht an den Schiedsspruch, kann die andere Partei Teile des Austrittsabkommens aussetzen. (afp)



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