10.6 C
Brüssel
SONNTAG April 28, 2024
ReligionFORBWeihnachten, Vielfalt und religiöse Traditionen

Weihnachten, Vielfalt und religiöse Traditionen

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in den Artikeln wiedergegebenen Informationen und Meinungen sind die derjenigen, die sie angeben, und es liegt in ihrer eigenen Verantwortung. Veröffentlichung in The European Times bedeutet nicht automatisch Zustimmung zu einer Meinung, sondern das Recht, sie zu äußern.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS ÜBERSETZUNGEN: Alle Artikel auf dieser Website werden in englischer Sprache veröffentlicht. Die übersetzten Versionen werden durch einen automatisierten Prozess erstellt, der als neuronale Übersetzungen bekannt ist. Im Zweifel immer auf den Originalartikel verweisen. Danke für dein Verständnis.

Santiago Cañamares Arribas
Santiago Cañamares Arribashttps://www.ucm.es/directorio?id=9633
Santiago Cañamares Arribas ist Professor für Recht und Religion an der Universität Complutense (Spanien). Er ist Sekretär des Editorial Board der Revista General de Derecho Canónico y Eclesiástico del Estado, der ersten Online-Zeitschrift seines Fachgebiets, und Mitglied des Editorial Board der Zeitschrift "Derecho y Religión". Er ist korrespondierendes Mitglied der Royal Academy of Jurisprudence and Legislation. Er ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen, darunter vier Monographien zu aktuellen Themen seines Fachgebiets: Igualdad religiosa en las relaciones laborales, Ed. Aranzadi (2018). El matrimonio homosexual en Derecho español y comparado, Ed. Iustel (2007). Libertad religiosa, simbología y laicidad del Estado, Ed. Aranzadi (2005) El matrimonio canónico en la jurisprudencia civil, Ed. Aranzadi (2002). Er hat auch zahlreiche Artikel in renommierten juristischen Fachzeitschriften sowohl in Spanien als auch im Ausland veröffentlicht. Unter den letzteren sind erwähnenswert: Ecclesiastical Law Journal, University of Cambridge, Religion & Human Rights. An International Journal, Journal of Church & State, Sri Lanka Journal of International Law, Oxford Journal of Law and Religion und Annuaire Droit et Religion, unter anderem. Er hat Forschungsaufenthalte an ausländischen Universitäten durchgeführt, unter anderem an der Katholischen Universität von Amerika in Washington (USA) und der Päpstlichen Universität zum Heiligen Kreuz in Rom. Er erhielt ein Stipendium des Banco Santander Young Researchers Program für einen Forschungsaufenthalt an den Universitäten von Montevideo und der Republik Uruguay (2014). Er hat an Forschungsprojekten teilgenommen, die von der Europäischen Kommission, dem Ministerium für Wissenschaft und Innovation, der Autonomen Gemeinschaft Madrid und der Universität Complutense finanziert wurden. Er ist Mitglied mehrerer internationaler Verbände auf seinem Fachgebiet, wie dem Lateinamerikanischen Konsortium für Religionsfreiheit, der Spanischen Vereinigung der Kanonisten und ICLARS (International Consortium for Law and Religion Studies).

Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen toben hitzige Debatten über die Pflege bestimmter christlicher Traditionen in der Öffentlichkeit. In Spanien zum Beispiel waren in den letzten Jahren die Aufstellung von Krippen in städtischen Gebäuden, Weihnachtsspiele in öffentlichen Schulen und die Organisation des Dreikönigszuges ziemlich umstritten.

Jetzt steht die Europäische Union im Mittelpunkt der Debatte, da durchgesickerte „Leitlinien für eine integrative Kommunikation“ – unterstützt von Gleichstellungskommissarin Helena Dilli – an europäische Beamte gerichtet sind, um in ihren Kommunikationen jede Sprache zu vermeiden, die die Gefühle der Bürger verletzen könnte – oder ihnen bestenfalls das Gefühl geben, in der Europäischen Union „Außenseiter“ zu sein – in vielerlei Hinsicht, einschließlich der Religion. Zu diesem Zweck wurde ihnen empfohlen, den Ausdruck „Frohe Weihnachten“ durch „Frohe Feiertage“ zu ersetzen und die Verwendung von Namen mit unverkennbar christlichem Beigeschmack – wie Johannes und Maria – in bestimmten Situationen zu vermeiden.

Es besteht kein Zweifel, dass Pluralismus und religiöse Vielfalt wesentliche Elemente demokratischer Gesellschaften sind. Der Europäischen Union ist diese Realität nicht fremd, denn in einem ihrer grundlegenden Texte – der Charta der Grundrechte – heißt es, dass sie die kulturelle, religiöse und sprachliche Vielfalt respektieren soll.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Union sich nicht verpflichtet, die Vielfalt zu „fördern“, sondern lediglich den bestehenden Pluralismus zu „respektieren“. Aufbau. Diese Schlussfolgerung wird noch deutlicher, wenn wir über religiöse Vielfalt sprechen. Jede öffentliche Aktion in diesem Bereich würde bedeuten, in den „freien Markt“ der Glaubensrichtungen einzugreifen, so dass einige Bürger geneigt sind, aus Gründen des religiösen Pluralismus einer Minderheit anzugehören.

Eine solche Haltung würde dem Säkularismus oder der religiösen Neutralität zuwiderlaufen, die eines der Grundprinzipien der meisten europäischen Staaten gegenüber der Religion ist. In seiner grundlegendsten Bedeutung verbietet dieses Prinzip die Identifizierung des Staates mit jeder religiösen Konfession sowie jede unangemessene Unterstützung eines Glaubens gegenüber einem anderen.

Die Europäische Union hat ihren Standpunkt zur Religion nicht festgelegt. Der sogenannte Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat lediglich erklärt, dass er die Beziehungsmuster der Mitgliedstaaten in diesem Bereich respektiert und ihnen nicht vorgreift. Gleichzeitig würdigt er aber auch den Beitrag der Religionsgemeinschaften zur Gestaltung der Europa und verpflichtet sich zu einem offenen und transparenten Dialog mit ihnen. Aus dieser Verordnung lassen sich mindestens zwei Schlussfolgerungen ziehen. Einerseits, dass sich die Union mit keinem religiösen Glauben identifiziert und sich andererseits von laizistischen/säkularistischen Positionen, dh Religionsfeindlichkeit, distanziert.

Bei der Verknüpfung dieser beiden Dimensionen – Vielfalt und religiöse Neutralität – überrascht es kaum, dass diese Leitlinien sofort zurückgezogen wurden. Religiöse Vielfalt resultiert aus der friedlichen Ausübung der Religionsfreiheit durch Einzelpersonen – die in der Europäischen Grundrechtecharta verankert sind –, die frei einer religiösen Überzeugung folgen, die Religion wechseln oder sich dem religiösen Phänomen völlig fernhalten können. Sie entsteht daher spontan aus der Gesellschaft und kann nicht durch staatliche Maßnahmen künstlich geschaffen werden, da dies in die Grundrechte der Bürger eingreifen würde.

Daher besteht die einzige Rolle, die die Europäische Union – und die Mitgliedstaaten – in Bezug auf religiöse Vielfalt spielen, darin, sie richtig zu verwalten. Dies beinhaltet erstens die Gewährleistung der Gleichheit aller Bürger bei der Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten und die Beseitigung von Diskriminierungssituationen (aufgrund ihrer Religion). Zweitens, eventuelle Spannungen zwischen konkurrierenden sozialen Gruppen zu lösen, nicht indem eine von ihnen zum Nachteil anderer unterstützt wird, sondern indem Bedingungen geschaffen werden, die es ihnen ermöglichen, sich gegenseitig zu tolerieren und zu respektieren.

Kurz gesagt, ein angemessener Umgang mit der religiösen Vielfalt erfordert nicht, das Christentum unsichtbar zu machen, sondern vielmehr sicherzustellen, dass auch Minderheiten ihren Platz in der Öffentlichkeit haben, was mit der Achtung der Traditionen und der Kultur der Völker der europäischen Gesellschaft perfekt vereinbar ist.

- Werbung -

Mehr vom Autor

- EXKLUSIVER INHALT -spot_img
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -spot_img
- Werbung -

Muss lesen

Neueste Artikel

- Werbung -