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Das Parlament billigt umweltfreundlichere Straßenbenutzungsgebühren

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Das Parlament hat neue, streckenabhängige Straßenbenutzungsgebühren für Lkw verabschiedet, die zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen werden.

Parlament genehmigt Änderungen der Vorschriften über die Erhebung von Gebühren für die Straßenbenutzung von Lastkraftwagen auf 17 Februar 2022.

Die Änderungen der Eurovignetten-Richtlinie ersetzen die bisherigen zeitabhängigen Gebühren für Lkw durch streckenabhängige Gebühren.

Durch die Berechnung der tatsächlich gefahrenen Kilometer spiegelt das System die tatsächlich gefahrenen Kilometer besser wider Verursacherprinzip, die im Mittelpunkt der EU-Umweltpolitik steht und besagt, dass diejenigen, die die Umwelt schädigen, für die Kosten aufkommen sollen.

Die Änderungen werden das System der Straßenbenutzungsgebühren in der gesamten EU harmonisieren und helfen, die Straßeninfrastruktur zu finanzieren, während sie Staus reduzieren und dazu beitragen, dies zu erreichen Klimaziele.

Innerhalb von acht Jahren nach Inkrafttreten der Vorschriften werden zeitabhängige Benutzungsgebühren – Vignetten – für schwere Nutzfahrzeuge schrittweise abgeschafft und durch streckenabhängige Mautgebühren auf Europas Hauptstraßennetz – der – ersetzt Transeuropäisches Netz (TEN-T) Straßen.

Einige Ausnahmen und die Möglichkeit eines kombinierten Systems können zugelassen werden, und die EU-Länder können weiterhin Vignetten auf anderen Teilen ihrer Netze verwenden.

Weitere Änderungen umfassen:

  • Die Straßenbenutzungsgebühren für Lastkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge variieren je nach CO2-Emissionen und/oder Umweltleistung des Fahrzeugs, um die Verwendung umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu fördern.
  • Die Entgeltregelungen werden nicht nur auf Lkw über 12 Tonnen, sondern auf alle Lkw, Busse, Pkw und Transporter ausgeweitet. Wenn sich die EU-Länder dafür entscheiden, diese Fahrzeuge zu belasten, können sie Maut- oder Vignettensysteme nutzen.
  • Preisobergrenzen für Kurzzeitvignetten für Pkw werden eingeführt; Für Transitreisende müssen Tagesvignetten vorhanden sein.
  • Es besteht die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge eine Staugebühr einzuführen, deren Erlös zur Lösung des Stauproblems verwendet werden soll.

Den EU-Ländern steht es frei, für verschiedene Fahrzeugkategorien unterschiedliche Gebühren zu erheben. Beispielsweise können sie entscheiden, Busse überhaupt nicht zu belasten.

Wenn der Straßenverkehr in einen zukünftigen COXNUMX-Preismechanismus einbezogen wird, gelten die Regeln nicht mehr, um eine doppelte Belastung zu vermeiden.

Nächste Schritte

Die EU-Länder werden entscheiden, ob sie Straßenbenutzungsgebühren einführen oder nicht, aber wenn sie dies tun, müssen sie die neuen Regeln anwenden, um Wettbewerbsverzerrungen im Straßenverkehr zu beseitigen.

Sie haben zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie 

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