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Montag, Mai 6, 2024
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Ukraine: EU sanktioniert zwei weitere Geschäftsleute im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Annexion der Krim

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Der Rat erließ heute im Rahmen der bestehenden Sanktionen restriktive Maßnahmen gegen zwei weitere Personen wegen ihrer Rolle bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine und wegen der Begünstigung russischer Entscheidungsträger, die für die rechtswidrige Annexion der Krim verantwortlich sind oder die Destabilisierung der Ostukraine.

Bei den heute benannten Personen handelt es sich um folgende Unternehmer:

Serhiy Vitaliyovich Kurchenko, ein ukrainischer Staatsbürger, der unter anderem mit Unterstützung von pro-russischen Separatisten die Kontrolle über mehrere große Hütten-, Chemie- und Energieanlagen in den von Separatisten gehaltenen Gebieten übernahm. Darüber hinaus stärkte Serhiy Kurchenko die unabhängige Stromversorgung der Halbinsel Krim. Er besitzt auch das größte Öldepot auf der Halbinsel Krim.

Jewgenij Viktorowitsch Prigoschin ist ein prominenter russischer Geschäftsmann mit engen Verbindungen zu Präsident Putin und dem russischen Verteidigungsministerium. Er ist der Gründer und inoffizielle Leiter der Wagner-Gruppe, einer in Russland ansässigen nicht rechtsfähigen Militäreinheit, die für den Einsatz von Söldnern der Wagner-Gruppe in der Ukraine verantwortlich ist. Einige seiner Unternehmen haben nach der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten von umfangreichen öffentlichen Aufträgen mit dem russischen Verteidigungsministerium profitiert.

Die Europäische Union erkennt die rechtswidrige Annexion der Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation nicht an und verurteilt weiterhin die Verletzung des Völkerrechts durch Russland. Darüber hinaus unterstützt die EU unerschütterlich die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.

Die restriktiven Maßnahmen der EU zur Untergrabung der territorialen Integrität der Ukraine gelten nun für insgesamt 1093 Personen machen 80-Entitäten. Diese benannten Personen und Organisationen unterliegen einer Einfrieren von Vermögenswerten – einschließlich eines Verbots, ihnen Gelder zur Verfügung zu stellen – und zusätzlich unterliegen diese Personen a Reiseverbot, das sie an der Einreise oder Durchreise durch die EU hindert.

Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verstößt grob gegen das Völkerrecht und verursacht massive Verluste und Verletzungen von Zivilisten. Russland richtet Angriffe gegen die Zivilbevölkerung und zielt auf zivile Objekte, darunter Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen, Schulen und Unterkünfte. Diese Kriegsverbrechen müssen sofort aufhören. Die Verantwortlichen und ihre Komplizen werden nach internationalem Recht zur Rechenschaft gezogen. Die Belagerung von Mariupol und anderen ukrainischen Städten sowie die Verweigerung des humanitären Zugangs durch russische Streitkräfte sind inakzeptabel. Die russischen Streitkräfte müssen unverzüglich für sichere Wege in andere Teile der Ukraine sorgen und humanitäre Hilfe nach Mariupol und anderen belagerten Städten liefern.

Der Europäische Rat fordert Russland auf, seine militärische Aggression auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine unverzüglich einzustellen, unverzüglich und bedingungslos alle Streitkräfte und militärische Ausrüstung aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen und die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen uneingeschränkt zu respektieren.

Die entsprechenden Rechtsakte, einschließlich näherer Angaben zu den betroffenen Personen, werden im Amtsblatt veröffentlicht.

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