Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen hat eine Reihe von Vorschlägen für eine Überarbeitung des EU-Gesetzgebungsverfahrens angenommen, um die EU-Demokratie zu stärken.
Das Initiativrecht ist fast ausschließlich der Europäischen Kommission vorbehalten. Sowohl der Rat als auch das Parlament haben ein indirektes Initiativrecht, da sie einen Legislativvorschlag bei der Kommission anfordern können, die nicht zur Weiterverfolgung verpflichtet ist. Die Verträge räumen dem Parlament nur in bestimmten Fällen ein direktes Initiativrecht ein, nämlich bei Regeln für seine eigene Zusammensetzung, Europawahlen und die Pflichten der Abgeordneten. Der Europäische Rat ist formal kein gesetzgebendes Organ der EU.
In der vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen mit 22 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommenen Entschließung schlagen die Abgeordneten vor, dem Parlament bei der nächsten Überarbeitung der Verträge ein „allgemeines und direktes“ Initiativrecht einzuräumen.
Dies würde die Entwicklung der EU-Institutionen widerspiegeln und das Gleichgewicht der institutionellen Architektur der EU wiederherstellen, sagen sie. Das Initiativrecht des Parlaments sollte ausschließlich in Angelegenheiten gelten, in denen es um die demokratische Legitimität und Souveränität der Europäischen Union geht. Die Kommission könnte in einigen Bereichen, beispielsweise in Haushaltsfragen, ein Mitwirkungsrecht oder ein Monopol der Gesetzgebungsinitiative behalten. Der Rat könnte in genau definierten Bereichen ein direktes Initiativrecht haben, fügen die Abgeordneten hinzu.
Weitere Änderungen zur Stärkung der EU-Demokratie
Der Ausschuss fordert eine neue Vereinbarung mit der Kommission und dem Rat, um Blockaden zu vermeiden, wenn das Parlament sein derzeitiges Initiativrecht in institutionellen Fragen wie dem europäischen Wahlgesetz nutzt.
Die Abgeordneten sagen, dass der Rat und die Kommission das Initiativrecht des Parlaments behindert haben, indem beispielsweise die Haltung des Rates befolgt wurde Aktivierung des Verfahrens nach Artikel 7 durch das Parlament und das Fehlen einer angemessenen Reaktion auf den Vorschlag der Abgeordneten für a umfassender EU-Wertemechanismus.
Weitere Beispiele für institutionelles Ungleichgewicht sind die fehlende Ratifizierung des Letzte Wahlrechtsreform, Weigerung des Rates, über die des Parlaments zu verhandeln Auskunftsrecht (unter Verletzung der Verträge) und die de facto Übernahme legislativer Rechte durch den Europäischen Rat im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, stimmten die Abgeordneten zu.
Schließlich hat die Kommission in den meisten Fällen in der Vergangenheit nicht angemessen auf das bestehende indirekte Initiativrecht des Parlaments reagiert (trotz der erfüllten Verpflichtung des derzeitigen Kommissionspräsidenten, die Vorschläge des Parlaments stets weiterzuverfolgen) und muss ebenfalls gestärkt werden, möglicherweise durch eine Überarbeitung des die einschlägigen interinstitutionellen Vereinbarungen.
Nächste Schritte
Der Berichtsentwurf wird voraussichtlich auf der Plenartagung vom 6. bis 9. Juni in vorgelegt Straßburg.