Die Fraktionsvorsitzenden des EP nahmen am Freitag eine Erklärung an, in der sie die offen rassistischen Äußerungen von Premierminister Viktor Orbán verurteilten und betonten, dass diese Äußerungen gegen die Werte der EU verstoßen.
Erklärung der Konferenz der Präsidenten:
„Wir, die Vorsitzenden der Fraktionen des Europäischen Parlaments, verurteilen aufs Schärfste die jüngste offen rassistische Erklärung von Ministerpräsident Orbán, dass er keine „Völker gemischter Rassen“ werden wolle. Solche inakzeptablen Äußerungen, die eindeutig einen Verstoß gegen unsere Werte darstellen, die auch in den EU-Verträgen verankert sind, haben in unseren Gesellschaften keinen Platz. Auch wir bedauern zutiefst die Beharrlichkeit, diese unentschuldbaren Äußerungen von Ministerpräsident Orbán bei weiteren Gelegenheiten zu verteidigen. Rassismus und Diskriminierung in allen Formen müssen unmissverständlich verurteilt und auf allen Ebenen wirksam bekämpft werden.
Wir fordern die Kommission und den Rat auf, diese Erklärung eindringlich auf das Schärfste zu verurteilen. Wir wiederholen auch die Aufforderung des Europäischen Parlaments an den Rat, Ungarn im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) endlich seine Empfehlungen zu unterbreiten und dabei auch auf neue Entwicklungen einzugehen, die die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und die Grundrechte betreffen um festzustellen, dass eindeutig die Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch Ungarn besteht. Wir erinnern den Rat daran, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, gemeinsam zu handeln und allen Angriffen auf die in Artikel 2 verankerten Werte ein Ende zu bereiten XNUMX EUV und beantragen, dass das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Tagung der Staats- und Regierungschefs des Europäischen Rates gesetzt wird.
Wir fordern die Kommission dringend auf, die laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarns Verstoß gegen EU-Vorschriften zum Verbot von Rassismus und Diskriminierung vorrangig zu behandeln und die verfügbaren Instrumente voll auszuschöpfen, um Verstöße gegen die in Artikel 2 verankerten Werte anzugehen. Wir begrüßen auch die Entscheidung der Kommission, die Vorschrift auszulösen der Gesetzeskonditionalitätsverordnung gegen Ungarn und erwarten in dieser Hinsicht nach dem zweiten Schreiben vom 20. Juli weitere Schritte. Wir wiederholen unsere Aufforderung an die Kommission, von der Genehmigung des ungarischen nationalen Plans im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität abzusehen, bis alle relevanten Kriterien erfüllt sind.
Wir nutzen die Gelegenheit, um zu wiederholen, dass Rassismus, Diskriminierung und Hassreden in unseren Gesellschaften keinen Platz haben. Wir fordern weitere Maßnahmen der EU-Regierungen und auf EU-Ebene, auch gegen die zunehmende Normalisierung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, und betonen die Notwendigkeit eines Überwachungs- und Rechenschaftsmechanismus, um die wirksame Anwendung der EU-Gesetzgebung und -Politik gegen Rassismus sicherzustellen.“
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