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Samstag, April 27, 2024
EuropaVorläufige politische Einigung: Ausländische Subventionen verzerren den Binnenmarkt

Vorläufige politische Einigung: Ausländische Subventionen verzerren den Binnenmarkt

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Den Binnenmarkt verzerrende ausländische Subventionen: vorläufige politische Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament

Der Rat und das Europäische Parlament haben heute eine vorläufige politische Einigung erzielt die Verordnung über ausländische Subventionen, die den Binnenmarkt verzerren.

image Vorläufige politische Einigung: Ausländische Subventionen verzerren den Binnenmarkt

Die französische Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union wurde auf dem Prinzip der wirtschaftlichen Souveränität aufgebaut. Wirtschaftliche Souveränität hängt von zwei Schlüsselprinzipien ab: Investition und Schutz. Die Einigung über dieses neue Instrument wird es ermöglichen, den unlauteren Wettbewerb von Ländern zu bekämpfen, die ihre Industrie massiv subventionieren. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Schutz unserer wirtschaftlichen Interessen.

– Bruno Le Maire, französischer Minister für Wirtschaft, Finanzen und industrielle und digitale Souveränität

Die Verordnung zielt darauf ab, die Verzerrungen zu beseitigen, die durch Subventionen entstehen, die Nicht-EU-Länder Unternehmen gewähren, die auf dem EU-Binnenmarkt tätig sind. Es schafft einen umfassenden Rahmen für die Kommission, um jede Wirtschaftstätigkeit zu prüfen, die von einer Subvention profitiert, die von einem Nicht-EU-Land auf dem Binnenmarkt gewährt wird. Damit soll die Verordnung den fairen Wettbewerb zwischen allen im Binnenmarkt tätigen europäischen und außereuropäischen Unternehmen wiederherstellen.

Untersuchung finanzieller Zuwendungen

Die Kommission wird ermächtigt, finanzielle Zuwendungen zu untersuchen, die von öffentlichen Stellen eines Nicht-EU-Landes an Unternehmen gewährt werden, die in der EU eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben drei Werkzeuge:

  • zwei Vorabgenehmigungsinstrumente – um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die größten Fusionen und Angebote bei groß angelegten öffentlichen Beschaffungen zu gewährleisten;
  • ein allgemeines Marktuntersuchungsinstrument zur Untersuchung aller anderen Marktsituationen und Zusammenschlüsse von geringerem Wert sowie Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe.

Die Mitgesetzgeber haben beschlossen, die Benachrichtigungsschwellenwerte vorgeschlagen von der Kommission für Fusionen und öffentliche Beschaffungsverfahren:

  • 500 Mio. EUR für Fusionen;
  • 250 Mio. EUR für öffentliche Beschaffungsverfahren.

Die Kommission wird ermächtigt, Subventionen zu prüfen, die bis gewährt wurden 5 Jahre vor dem Inkrafttreten der Verordnung und den Binnenmarkt nach ihrem Inkrafttreten verzerren.

Unternehmensführung

Um eine einheitliche Anwendung der Verordnung in der gesamten EU zu gewährleisten, wird die Kommission ausschließlich zuständig die Verordnung durchzusetzen. Während dieser zentralisierten Umsetzung werden die Mitgliedstaaten regelmäßig auf dem Laufenden gehalten und im Rahmen des Beratungsverfahrens in die im Rahmen der Verordnung getroffenen Entscheidungen einbezogen.

Kommt ein Unternehmen der Verpflichtung zur Anmeldung eines subventionierten Zusammenschlusses oder einer finanziellen Beteiligung im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren nicht nach und erreicht die festgelegten Schwellenwerte, kann die Kommission Maßnahmen ergreifen Ende und die Transaktion prüfen, als ob sie angemeldet worden wäre.

Bewertung der Wirkung ausländischer Subventionen

Wenn die Kommission feststellt, dass eine ausländische Subvention vorliegt und den Wettbewerb verzerrt, führt sie wie im Rahmen des EU-Rahmens für die Kontrolle staatlicher Beihilfen eine Abwägungsprüfung durch. Dies ist ein Werkzeug, um beurteilen das Gleichgewicht zwischen den positiv und Negativ Auswirkungen einer ausländischen Subvention.

Wenn die negativen Auswirkungen die positiven überwiegen, wird die Kommission ermächtigt, Maßnahmen zu ergreifen Abhilfemaßnahmen oder Verpflichtungszusagen der betroffenen Unternehmen anzunehmen, die die Verzerrung beseitigen.

Nächste Schritte

Die heute erzielte vorläufige Einigung bedarf der Zustimmung des Rates und des Europäischen Parlaments. Auf Seiten des Rates muss die vorläufige politische Einigung vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) gebilligt werden, bevor die formellen Schritte des Annahmeverfahrens durchlaufen werden.

Die Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im in Kraft Offizielles Journal der europäischen Union.

Hintergrund

Derzeit unterliegen von Mitgliedstaaten gewährte Subventionen der Beihilfekontrolle, aber es gibt kein EU-Instrument zur Kontrolle von Subventionen, die von Nicht-EU-Ländern gewährt werden. Dies untergräbt das Level Playing Field.

Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission am 5. Mai 2021 den Vorschlag für eine Verordnung über ausländische Subventionen vorgelegt, die den Binnenmarkt verzerren. Er dient als Instrument, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten, die von einer EU unterstützt werden Mitgliedstaat oder aus einem Nicht-EU-Land.

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