Die neue Lastenteilungsverordnung reduziert die zulässigen Höchstwerte für Treibhausgasemissionen in den Mitgliedstaaten aus Verkehr, Gebäuden und Landwirtschaft bis 2030.
Das Parlament hat heute mit 486 Stimmen bei 132 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen die Überarbeitung der sogenannten Lastenteilungsverordnung angenommen. Es legt verbindliche jährliche Reduktionen für Treibhausgase fest (THG)-Emissionen für den Straßenverkehr, die Beheizung von Gebäuden, die Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und die Abfallwirtschaft für jeden EU-Mitgliedstaat und regelt derzeit etwa 60 % aller EU-Emissionen.
Das revidierte Gesetz hebt das THG-Minderungsziel für 2030 an EU von 30 % auf 40 % im Vergleich zu 2005. Erstmals müssen nun alle EU-Länder die Treibhausgasemissionen mit Zielvorgaben zwischen 10 und 50 % reduzieren. Die 2030-Ziele für jeden Mitgliedsstaat basieren auf dem Pro-Kopf-BIP und der Kostenwirksamkeit. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem jedes Jahr sicherstellen, dass sie ihre jährliche THG-Emissionszuteilung nicht überschreiten.
Flexibilität und Transparenz
Das Gesetz schafft ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit für die EU-Länder, flexibel zu sein, um ihre Ziele zu erreichen und gleichzeitig einen gerechten und sozial gerechten Übergang zu gewährleisten, und der Notwendigkeit, Schlupflöcher zu schließen, damit das allgemeine EU-Reduktionsziel erreicht wird. Aus diesem Grund gibt es Grenzen dafür, wie viele Emissionsmitgliedsstaaten aus früheren Jahren sparen, Kredite aus zukünftigen Jahren aufnehmen und wie viel sie mit anderen Mitgliedsstaaten tauschen können.
Um die Mitgliedstaaten zur Rechenschaft ziehen zu können, wird die Kommission, wie vom Parlament gefordert, Informationen über nationale Maßnahmen in leicht zugänglicher Form veröffentlichen.
Zitat
Nach der Abstimmung sagte Berichterstatterin Jessica Polfjärd (EVP, SV): „Mit diesem Gesetz machen wir einen großen Schritt nach vorne, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Die neuen Regeln für nationale Emissionsminderungen stellen sicher, dass alle Mitgliedsstaaten ihren Beitrag leisten und bestehende Schlupflöcher geschlossen werden. Damit können wir ein klares Signal setzen, dass die EU es ernst meint, der globale Vorkämpfer für eine wettbewerbsfähige und effiziente Klimaagenda zu sein.“
Nächste Schritte
Der Text muss nun auch vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird es im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
Hintergrund
Die Lastenteilungsverordnung ist Bestandteil der „Fit für 55 im Paket 2030“, das dem Plan der EU entspricht, die Treibhausgasemissionen bis 55 um mindestens 2030 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken das Europäische Klimagesetz.