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Dienstag, Mai 7, 2024
EuropaEU-Ethikgremium, Kommissionsvorschlag „unbefriedigend“, sagen Abgeordnete

EU-Ethikgremium, Kommissionsvorschlag „unbefriedigend“, sagen Abgeordnete

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In einer Entschließung, die mit 365 Ja-Stimmen, 270 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen angenommen wurde, bezeichnet das Parlament den Vertragsentwurf des Ethik-Gremiums als „unbefriedigend und nicht ehrgeizig genug und mangelt an einem echten Ethik-Gremium“. vom Parlament vorgesehen schon vor zwei Jahren.

Streitpunkte

Er bedauert außerdem, dass die Kommission vorgeschlagen hat, dass nur fünf unabhängige Experten Teil des Gremiums sein sollen (einer pro EU-Institution) und nur als Beobachter, und nicht das neunköpfige Gremium aus unabhängigen Ethikexperten, das das Parlament zuvor gefordert hatte. Die Abgeordneten bestehen darauf, dass das Ethikgremium in der Lage sein sollte, mutmaßliche Verstöße gegen ethische Regeln zu untersuchen und auch befugt sein sollte, Verwaltungsdokumente anzufordern (unter Wahrung der Immunität und der Mandatsfreiheit der Abgeordneten). Sie sollten befugt sein, mutmaßliche Verstöße gegen Ethikregeln aus eigener Initiative zu untersuchen und sich mit Einzelfällen zu befassen, wenn eine teilnehmende Institution oder eines ihrer Mitglieder dies wünscht, betonen sie. Die Abgeordneten betonen außerdem, dass das Gremium in der Lage sein sollte, Sanktionsempfehlungen abzugeben, die zusammen mit der Entscheidung der jeweiligen Institution oder nach Ablauf einer Frist veröffentlicht werden sollten.

Weitere wichtige Punkte, die in der Entschließung angesprochen werden, sind die Notwendigkeit, dass unabhängige Experten, die sich mit Einzelfällen befassen, mit dem Mitglied des Gremiums zusammenarbeiten, das das betreffende Institut vertritt, die Fähigkeit des Gremiums, Interessen- und Vermögenserklärungen entgegenzunehmen und zu bewerten, sowie seine Sensibilisierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen Führungsrolle.

Die Abgeordneten bedauern auch, dass der Vorschlag nicht die Mitarbeiter der Institutionen abdeckt, denen sie unterliegt gemeinsame Pflichten und betont die Notwendigkeit, dass die Einrichtung Whistleblower, insbesondere europäische Beamte, schützt.

Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments

Was die eigenen Bemühungen des Parlaments um mehr Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht betrifft, betonen die Abgeordneten, dass das Parlament derzeit seinen Rahmen überprüft, um die Verfahren für den Umgang mit Verstößen gegen seine Regeln (insbesondere den Verhaltenskodex) zu stärken und besser zu definieren seines Sanktionsmechanismus und eine strukturelle Reform des zuständigen Beratungsausschusses. Sie betonen, dass in den jüngsten Korruptionsvorwürfen offenbar NGOs als Übermittler ausländischer Einmischung missbraucht wurden, und fordern eine dringende Überprüfung bestehender Vorschriften mit dem Ziel, NGOs transparenter und rechenschaftspflichtiger zu machen. Um in der EU gelistet zu werden, sollte eine umfassende finanzielle Vorprüfung erforderlich sein Transparenz-Register„Drehtürvorfälle“ mit Beteiligung von NGOs sollten weiter im Hinblick auf Interessenkonflikte untersucht werden, und die künftigen Mitglieder des Ethikgremiums müssen sich aus Akten zurückziehen, die sich auf die Arbeit von NGOs beziehen, von denen sie eine Vergütung erhalten haben, betonen die Abgeordneten.

Nächste Schritte

Das Parlament wird an den Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission unter der Federführung von Präsidentin Roberta Metsola teilnehmen, mit dem Ziel, diese bis Ende 2023 abzuschließen, und seine Entschließung aus dem Jahr 2021 als Grundlage für die Verhandlungsposition des Parlaments verwenden.

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