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Mittwoch, Mai 1, 2024
Die Wahl des HerausgebersEin Durchbruch für Inklusivität, der EU-Behindertenausweis

Ein Durchbruch für Inklusivität, der EU-Behindertenausweis

Ein Durchbruch für Inklusivität: Das Europäische Parlament schlägt einen EU-Behindertenausweis für nahtloses grenzüberschreitendes Reisen vor

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Ein Durchbruch für Inklusivität: Das Europäische Parlament schlägt einen EU-Behindertenausweis für nahtloses grenzüberschreitendes Reisen vor

In einem bahnbrechenden Schritt in Richtung Inklusion hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments einstimmig einen Vorschlag für eine angenommen EU-Behindertenausweis, mit dem Ziel, die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern. Die Initiative zielt außerdem darauf ab, den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen neu zu gestalten und so gleiche Rechte und Bedingungen für Karteninhaber bei Reisen oder Besuchen in anderen EU-Ländern sicherzustellen.

Menschen mit Behinderungen stoßen beim Grenzübertritt innerhalb der EU häufig auf Hindernisse, da ihr Behindertenstatus unterschiedlich anerkannt wird. Der Richtlinienvorschlag zielt darauf ab, diesen Prozess durch die Einführung eines standardisierten EU-Behindertenausweises und die Verbesserung des Europäischen Parkausweises zu rationalisieren, sodass Menschen mit Behinderungen unabhängig vom Mitgliedsstaat, in dem sie sich befinden, Zugang zu den gleichen Sonderkonditionen, einschließlich Parken, erhalten.

Schlüssel-Höhepunkte:

1. Schnelle Ausgabe und digitale Optionen:

  • Es wird vorgeschlagen, dass die EU-Behindertenkarte innerhalb von 60 Tagen ausgestellt oder erneuert wird, während die Bearbeitung der Europäischen Parkkarte innerhalb von 30 Tagen erfolgen soll – beides kostenlos.
  • Eine digitale Version der Parkkarte kann innerhalb von 15 Tagen angefordert und bezogen werden und bietet eine bequeme und effiziente Alternative.

2. Inklusive Barrierefreiheit:

  • Beide Karten werden in physischer und digitaler Form erhältlich sein, um die Zugänglichkeit für ein breiteres Benutzerspektrum zu gewährleisten.
  • Regeln und Bedingungen für den Erhalt der Karten werden in barrierefreien Formaten, nationalen und internationalen Gebärdensprachen, Blindenschrift und leicht verständlicher Sprache zur Verfügung gestellt.

3. Anerkennung für Arbeit, Studium und Erasmus+:

  • Um den Zugang zu Leistungen und Sozialhilfe zu erleichtern, sieht der Vorschlag einen vorübergehenden Schutz für Inhaber eines Europäischen Behindertenausweises vor, der in einem anderen Mitgliedstaat arbeitet oder studiert, bis ihr Status offiziell anerkannt wird.
  • Dies gilt auch für Personen, die an EU-Mobilitätsprogrammen wie Erasmus+ teilnehmen.

4. Aufklärung und Information:

  • Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden aufgefordert, das Bewusstsein für den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis zu schärfen und eine umfassende Website mit Informationen einzurichten, die in allen EU-Sprachen sowie nationalen und internationalen Gebärdensprachen verfügbar sind.

5. Einstimmige politische Unterstützung:

  • Die Zustimmung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten mit 39 Ja-Stimmen und keiner Gegenstimme oder Enthaltung spiegelt ein gemeinsames Engagement für die Förderung der Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen innerhalb der EU wider.

Lucia Ďuriš Nicholsonová, die Berichterstatterin für diese Gesetzgebung, betonte die Bedeutung dieses Meilensteins und erklärte:

„Mit der Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzes sind Menschen mit Behinderungen der Freizügigkeit innerhalb der EU einen Schritt näher gekommen.“

Lucia Ďuriš Nicholsonová

Der Vorschlag wird der Januar-Plenarsitzung zur weiteren Billigung vorgelegt. Nach der Verabschiedung werden die Verhandlungen mit dem Rat beginnen, mit dem Ziel, diese Gesetzgebung in die Tat umzusetzen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt konkrete Vorteile für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.

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