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SONNTAG April 28, 2024
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Neue genomische Techniken: Die Abgeordneten wollen alle Patente für diese Art von Pflanzen verbieten

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Neue genomische Techniken (NGT) sind Techniken zur gezielten Genommodifikation (Mutation oder Einfügen eines oder mehrerer Gene an bestimmten Stellen im Genom).

Die vorgeschlagene Verordnung – im Einklang mit dem Europäische Green Deal und die Strategie „Vom Hof ​​auf den Tisch“ – legen spezifische Regeln für die absichtliche Freisetzung und Vermarktung von NGT-Pflanzen und damit verbundenen Lebens- und Futtermitteln fest. Derzeit unterliegen durch NGTs gewonnene Pflanzen den gleichen Regeln wie GVO. Um die unterschiedlichen Risikoprofile von NGT-Anlagen besser widerzuspiegeln, sieht der Vorschlag zwei unterschiedliche Wege für die Vermarktung von NGT-Anlagen vor.
Im Berichtsentwurf fordert der Berichterstatter ein gemeinsames EU-Register für NGT-Anlage(n) der Kategorie 1, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Es wurden fast 1200 Änderungsanträge eingereicht, die den gesamten Vorschlag der Kommission abdeckten. Der Berichterstatter hat auch Bestimmungen aufgenommen, die NGT-Anlagen von der Patentierbarkeit ausschließen.

Um unser Lebensmittelsystem nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen, befürworten die Abgeordneten neue Regeln für einige NGT-Anlagen, aber diejenigen, die nicht mit konventionellen Anlagen gleichwertig sind, müssen strengere Regeln befolgen.

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat am Mittwoch seinen Standpunkt dazu angenommen Vorschlag der Kommission zu neuen Genomtechniken (NGT) mit 47 Stimmen bei 31 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen.

Die Abgeordneten stimmen dem Vorschlag zu, zwei unterschiedliche Kategorien und zwei Regelwerke für NGT-Anlagen einzuführen. NGT-Anlagen, die als gleichwertig mit konventionellen Anlagen gelten (NGT-1-Anlagen), wären von den Anforderungen der Verordnung ausgenommen GVO-Gesetzgebung, wohingegen diese Gesetzgebung für NGT-2-Anlagen den GVO-Rahmen an diese NGT-Anlagen anpasst.

Die Abgeordneten sind sich außerdem einig, dass alle NGT-Pflanzen im ökologischen Landbau verboten bleiben sollten, da ihre Kompatibilität einer weiteren Prüfung bedarf.

NGT 1-Pflanzen

Für NGT-1-Anlagen änderten die Abgeordneten die vorgeschlagenen Regeln zur Größe und Anzahl der erforderlichen Änderungen, damit eine NGT-Anlage als gleichwertig mit konventionellen Anlagen angesehen werden kann. Die Abgeordneten wollen außerdem, dass NGT-Saatgut entsprechend gekennzeichnet wird und eine öffentliche Online-Liste aller NGT-1-Pflanzen eingerichtet wird.

Während es auf Verbraucherebene keine obligatorische Kennzeichnung für NGT-1-Anlagen geben würde, möchten die Abgeordneten, dass die Kommission sieben Jahre nach Inkrafttreten darüber berichtet, wie sich die Wahrnehmung der neuen Techniken durch Verbraucher und Hersteller entwickelt.

NGT 2-Pflanzen

Für NGT-2-Anlagen vereinbaren die Abgeordneten, die Anforderungen der GVO-Gesetzgebung beizubehalten, einschließlich der obligatorischen Kennzeichnung von Produkten.

Um Anreize für ihre Umsetzung zu schaffen, stimmen die Abgeordneten auch einem beschleunigten Verfahren zur Risikobewertung zu, das ihr Potenzial berücksichtigt, zu einem nachhaltigeren Agrar- und Ernährungssystem beizutragen. Sie betonen jedoch, dass das sogenannte Vorsorgeprinzip muss respektiert werden.

Verbot aller Patentanmeldungen für NGT-Anlagen

Die Abgeordneten änderten den Vorschlag dahingehend, ein vollständiges Patentverbot für alle NGT-Pflanzen, Pflanzenmaterial, Teile davon, genetische Informationen und darin enthaltene Prozessmerkmale einzuführen, um Rechtsunsicherheiten, erhöhte Kosten und neue Abhängigkeiten für Landwirte und Züchter zu vermeiden. Die Abgeordneten fordern außerdem bis Juni 2025 einen Bericht über die Auswirkungen von Patenten auf den Zugang von Züchtern und Landwirten zu vielfältigem Pflanzenvermehrungsmaterial sowie einen Gesetzesvorschlag zur entsprechenden Aktualisierung der EU-Vorschriften zu geistigen Eigentumsrechten.

Nächste Schritte

Das Parlament soll sein Mandat während der Plenarsitzung vom 5. bis 8. Februar 2024 annehmen und ist dann bereit, Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten aufzunehmen.

NGTs könnten dazu beitragen, unser Nahrungsmittelsystem nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen, indem sie verbesserte Pflanzensorten entwickeln, die klimaresistent und schädlingsresistent sind, höhere Erträge liefern oder weniger Düngemittel und Pestizide benötigen.

Mehrere NGT-Produkte sind bereits oder gerade auf dem Markt außerhalb der EU erhältlich (z. B. Bananen auf den Philippinen, die nicht braun werden und das Potenzial haben, Lebensmittelverschwendung und CO2-Emissionen zu reduzieren). Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat mögliche Sicherheitsprobleme bewertet von NGTs.

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