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Dienstag April 30, 2024
EuropaKambodscha verliert wegen Menschenrechtsverletzungen den zollfreien Zugang zum EU-Markt

Kambodscha verliert wegen Menschenrechtsverletzungen den zollfreien Zugang zum EU-Markt

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Ab heute, dem 12. August, unterliegen einige der typischen Exportprodukte Kambodschas wie Bekleidung, Schuhe und Reiseartikel den Zöllen der Europäischen Union. Die Entscheidung der EU, Kambodscha den zollfreien kontingentfreien Zugang zum EU-Markt teilweise zu entziehen, ist nun wirksam. Die Vorzugsbehandlung, die Kambodscha im Rahmen von „Alles außer Waffen“ (EBA) – der Handelsvereinbarung der EU für die am wenigsten entwickelten Länder – genießt, wird nun vorübergehend aufgehoben, da im Land ernsthafte und systematische Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte festgestellt wurden. Das EU setzt diese Maßnahme durch, bleibt aber bereit, sich mit Kambodscha auf die notwendigen Reformen einzulassen.

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