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Dienstag, Mai 7, 2024
EuropaESMA VERÖFFENTLICHT ZWISCHENVORLAGEN FÜR STS SYNTHETISCHE VERSICHERUNGSMITTEILUNGEN

ESMA VERÖFFENTLICHT ZWISCHENVORLAGEN FÜR STS SYNTHETISCHE VERSICHERUNGSMITTEILUNGEN

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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde der EU, hat veröffentlicht die vorläufigen einfachen, transparenten und standardisierten (STS) Meldevorlagen für synthetische Verbriefungen nach Änderungen der Verbriefungsverordnung (SECR).

Mit den vorläufigen Vorlagen können Originatoren der ESMA synthetische Verbriefungen melden, die die STS-Kriterien erfüllen.

Der geänderte SECR wurde am 6. April im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt heute in Kraft. Die geänderte SECR erweitert den STS-Rahmen auf synthetische Verbriefungen. Wie bei traditionellen Verbriefungen werden nur solche synthetischen Verbriefungen auf der Website der ESMA veröffentlicht, die vordefinierte STS-Anforderungen erfüllen.

Bis zum Zeitpunkt der Anwendung der Regulatory Technical Standards (RTS), die den Inhalt und das Format von STS-Meldungen für synthetische Verbriefungen festlegen, können Originatoren der ESMA während der Übergangszeit die erforderlichen Informationen schriftlich zur Verfügung stellen. Die ESMA stellt auf ihrer Website (LINK zum Abschnitt „STS-Verbriefungsmeldung“) vorläufige synthetische STS-Meldungsvorlagen zur Verfügung, die Originatoren verwenden können, um die Konsistenz aller STS-Meldungen sicherzustellen.

Die vorläufigen STS-Benachrichtigungsvorlagen können von Originatoren auf freiwilliger Basis verwendet werden, was möglichen Änderungen nach dem Inkrafttreten der RTS unterliegen kann.

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