Der Rat und das Parlament haben heute eine vorläufige politische Einigung über einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erzielt.
Die überarbeitete Richtlinie legt neue und ehrgeizigere Energieeffizienzanforderungen für neue und renovierte Gebäude in der EU fest und ermutigt die Mitgliedstaaten, ihren Gebäudebestand zu renovieren.
Die Hauptziele der Überarbeitung bestehen darin, dass bis 2030 alle neuen Gebäude emissionsfreie Gebäude sein sollen und dass der bestehende Gebäudebestand bis 2050 in emissionsfreie Gebäude umgewandelt werden soll.
Solarenergie in Gebäuden
Die beiden Mitgesetzgeber haben sich auf Artikel 9a über Solarenergie in Gebäuden geeinigt, der den Einsatz geeigneter Solarenergieanlagen in neuen Gebäuden, öffentlichen Gebäuden und bestehenden Nichtwohngebäuden gewährleisten wird, die einer genehmigungspflichtigen Renovierung unterzogen werden.
Mindestenergieleistungsstandards (MEPS)
Wenn es um die Mindestenergieleistungsstandards (MEPS) Bei Nichtwohngebäuden kamen die Mitgesetzgeber überein, dass im Jahr 2030 alle Nichtwohngebäude über den 16 % der schlechtesten Gebäude und bis 2033 über 26 % liegen werden.
Über das Sanierungsziel für Wohngebäude, Die Mitgliedstaaten werden dafür sorgen, dass der durchschnittliche Energieverbrauch des Wohngebäudebestands im Jahr 16 um 2030 % und im Jahr 20 um 22–2035 % sinkt. 55 % der Energieeinsparung müssen durch die Renovierung der Gebäude mit der schlechtesten Leistung erreicht werden.
Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Gebäuden
Abschließend noch zum Plan Ausstieg aus Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen, einigten sich beide Institutionen darauf, in die nationalen Gebäuderenovierungspläne einen Fahrplan aufzunehmen, der den Ausstieg aus Heizkesseln für fossile Brennstoffe bis 2040 vorsieht.
Nächste Schritte
Die heute erzielte vorläufige Einigung mit dem Europäische Das Parlament muss nun von beiden Institutionen gebilligt und offiziell angenommen werden.
Hintergrund
Die Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat am 15. Dezember 2021 einen Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorgelegt. Die Richtlinie ist Teil der „Fit für 55' PaketDarin wird die Vision festgelegt, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.
Der Vorschlag ist besonders wichtig, da Gebäude für 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der energiebedingten direkten und indirekten Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. Es stellt auch einen der notwendigen Hebel dar, um die im Oktober 2020 veröffentlichte Strategie „Renovierungswelle“ mit spezifischen Regulierungs-, Finanzierungs- und Erleichterungsmaßnahmen umzusetzen, mit dem Ziel, die jährliche energetische Sanierungsrate von Gebäuden bis 2030 mindestens zu verdoppeln und tiefgreifende Renovierungen zu fördern .
Die bestehende EPBD, zuletzt überarbeitet im Jahr 2018, legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz neuer Gebäude und bestehender Gebäude fest, die renoviert werden. Es legt eine Methodik zur Berechnung der integrierten Energieleistung von Gebäuden fest und führt eine Energieleistungszertifizierung für Gebäude ein.