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Mittwoch, Mai 1, 2024
EuropaESMA berät bei der Überprüfung der MiFID-II-Leitlinien zur Eignung

ESMA berät bei der Überprüfung der MiFID-II-Leitlinien zur Eignung

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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Aufsichtsbehörde für die Wertpapiermärkte der EU, ist Consulting zu bestimmten Aspekten der Eignungsanforderungen gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), um ihre Leitlinien nach Änderungen der MiFID II in Bezug auf Nachhaltigkeit zu aktualisieren.
Die Beurteilung der Eignung ist einer der wichtigsten Schutzmaßnahmen für Anleger gemäß MiFID II und gilt für alle Arten von Anlageberatung (ob unabhängig oder nicht) und Portfoliomanagement.

Vorgeschlagene Leitlinien zu bestimmten Aspekten der Eignungsanforderungen von MiFID II

Die wichtigsten Änderungen, die in die delegierte Verordnung zu MIFID II eingeführt wurden und sich in den Leitlinien zum Thema Nachhaltigkeit widerspiegeln, sind:

  • Sammlung von Informationen von Kunden zu Nachhaltigkeitspräferenzen – Unternehmen müssen von Kunden Informationen zu ihren Präferenzen in Bezug auf die verschiedenen Arten nachhaltiger Anlageprodukte einholen, inwieweit sie in diese Produkte investieren möchten;
  • Bewertung von Nachhaltigkeitspräferenzen – Nachdem die Firma gemäß den Kriterien Kenntnisse und Erfahrung, finanzielle Situation und andere Anlageziele eine Reihe geeigneter Produkte für den Kunden identifiziert hat, muss sie in einem zweiten Schritt das/die Produkt(e) identifizieren, das/die die Nachhaltigkeit des Kunden erfüllt/erfüllen Präferenzen; und
  • Organisatorische Anforderungen – Firmen müssen ihre Mitarbeiter angemessen zu Nachhaltigkeitsthemen schulen und angemessene Aufzeichnungen über die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden (falls vorhanden) und alle Aktualisierungen dieser Präferenzen führen.

Die Überprüfung dieser Leitlinien ist auch die Gelegenheit, andere relevante Faktoren zu berücksichtigen, wie z.

  • die Integration der in der identifizierten guten und schlechten Praktiken 2020 Gemeinsame Aufsichtsmaßnahmen (CSA) zur Ergänzung der aktuellen Leitlinien. Diese guten und schlechten Praktiken werden Unternehmen in den Bereichen, in denen es noch immer an Konvergenz mangelt, eine praktische Anleitung geben; und
  • die durch das Capital Markets Recovery Package eingeführten Änderungen an Artikel 25(2) von MiFID II.                                    

Nächste Schritte

Die Konsultation endet am 27. April 2022. Die ESMA wird das Feedback berücksichtigen, das sie zur Konsultation im zweiten Quartal 2 erhält, und erwartet, im dritten Quartal 2022 einen Abschlussbericht zu veröffentlichen.

Weitere Hinweise:

Solveig Kleiveland

Leitender Kommunikationsbeauftragter

   + 33 (0) 1 58 36 43 27

@   [email protected]

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