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Donnerstag, Mai 2, 2024
EuropaESMA veröffentlicht Abschlussberichte zum CCP-Sanierungsregime

ESMA veröffentlicht Abschlussberichte zum CCP-Sanierungsregime

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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Aufsichtsbehörde für die Wertpapiermärkte der EU, hat heute ihre Abschlussberichte über das Sanierungssystem für zentrale Gegenparteien (CCPs) gemäß der Verordnung über die Sanierung und Abwicklung von CCPs (CCPRRR) veröffentlicht.
Die sieben Abschlussberichte umfassen Vorschläge für technische Regulierungsstandards (RTS) zur Methodik für die Berechnung und Beibehaltung des zusätzlichen Betrags vorfinanzierter zweckgebundener Eigenmittel sowie zu den Faktoren, die von der zuständigen Behörde und dem Aufsichtskollegium bei der Bewertung zu berücksichtigen sind des Sanierungsplans und des Entschädigungsmechanismus für nicht ausgefallene Clearingmitglieder. Es enthält auch Leitlinien zur einheitlichen Anwendung der Auslöser für den Einsatz von Frühinterventionsmaßnahmen, zu den Indikatoren und Szenarien des Sanierungsplans der CCP und zu den Dividendenbeschränkungen im Falle eines signifikanten Nicht-Ausfallereignisses.

Die RTS und Leitlinien der ESMA enthalten weitere Spezifikationen des CCPRRR, wie z. B. die Leitlinien zu Szenarien und Indikatoren, die die Bausteine ​​liefern, die darauf abzielen, die CCPs bei der Erstellung der relevanten geeigneten Szenarien und Indikatoren anzuleiten. Das übergeordnete Ziel dieses Pakets besteht darin, die Bereitschaft des Marktes weiter zu unterstützen und sicherzustellen, dass CCPs ihre finanzielle Solidität ohne außerordentliche öffentliche finanzielle Unterstützung wiederherstellen und es ihnen ermöglichen können, nach einer erheblichen Verschlechterung ihrer finanziellen Situation weiterhin wichtige Funktionen zu erfüllen oder in einer finanziellen Notlage. 

Die Fertigstellung dieser RTS und Leitlinien ist das neueste Ergebnis der ESMA in einer Reihe von Veröffentlichungen zu den Mandaten gemäß CCPRRR. Die ESMA hat außerdem kürzlich ihre Konsultation zum ersten Satz von Mandaten in Bezug auf das Abwicklungsregime abgeschlossen. Die Konsultationspapiere zu den abwicklungsbezogenen Mandaten finden Sie hier hier

Nächste Schritte

Die ESMA hat die Abschlussberichte zu den RTS an die Europäische Kommission übermittelt, die nun drei Monate Zeit hat, um zu entscheiden, ob sie die vorgeschlagenen Standards im Rahmen einer delegierten Verordnung annimmt.

Die ESMA hat die Leitlinien zur Übersetzung vorgelegt, und sobald sie in alle Amtssprachen der EU übersetzt sind, wird sich die ESMA auf die einheitliche Anwendung der Leitlinien durch die zuständigen nationalen Behörden und ggf. CCPs konzentrieren.

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