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Freitag, Mai 3, 2024
AktuellesEU-Arbeitssuchehilfe in Höhe von 3.7 Millionen Euro für 297 entlassene Airbus-Arbeiter

EU-Arbeitssuchehilfe in Höhe von 3.7 Millionen Euro für 297 entlassene Airbus-Arbeiter

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Fast 300 Airbus-Mitarbeiter in Frankreich, die wegen der COVID-19-Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren haben, sollen EU-Hilfen in Höhe von 3.7 Millionen Euro erhalten.

Am Dienstag stimmte der Haushaltsausschuss dem Antrag Frankreichs auf Unterstützung durch die Europäischer Fonds zur Anpassung an die Globalisierung für entlassene Arbeitnehmer (EGF). Die Abgeordneten erkennen an, dass „im Rahmen der COVID-19-Pandemie die allgemeinen Reisebeschränkungen zu einem allgemeinen Zusammenbruch der kommerziellen Luftfahrt geführt haben, insbesondere im Passagierflugsektor, und laut Airbus nicht mit einer vollständigen Erholung des Sektors zu rechnen ist vor 2025.“

Die Abgeordneten stellen fest, dass sich der Antrag auf insgesamt 508 entlassene Arbeitnehmer bezieht, deren Tätigkeit eingestellt wurde, und dass Frankreich davon ausgeht, dass 297 der insgesamt anspruchsberechtigten Begünstigten die Maßnahmen nutzen werden. Die Beihilfe dient hauptsächlich der Finanzierung von Schulungen zur Unternehmensgründung und von Gründungszuschüssen.

Die geschätzten Gesamtkosten der Unterstützungsmaßnahmen belaufen sich auf 4.4 Mio. EUR, von denen der EGF 85 % (3.7 Mio. EUR) decken wird. Airbus wird den verbleibenden Betrag (0.7 Millionen Euro) bereitstellen.

Das berichten von Berichterstatter Valérie Hayer (RENEW, FR) die Empfehlung an das Parlament, die Hilfe zu genehmigen, wurde mit 40 Stimmen, 1 Gegenstimme und keiner Enthaltung angenommen. Die Genehmigung durch das Plenum wird während der Sitzung vom 14. bis 17. Februar in erwartet Straßburg.

Hintergrund

Unter dem neuen 2021-2027 EGF-Verordnung, wird der Fonds weiterhin Arbeitnehmer und Selbständige unterstützen, deren Tätigkeit eingestellt wurde. Die neuen Regeln ermöglichen es, mehr Menschen zu unterstützen, die von einer Umstrukturierung ihres Arbeitsplatzes oder ihres Sektors betroffen sind: Alle Arten von unerwarteten größeren Umstrukturierungsereignissen sind förderfähig, einschließlich der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise sowie größerer wirtschaftlicher Trends wie z Dekarbonisierung und Automatisierung. Mitgliedstaaten können EU-Fördermittel beantragen, wenn mindestens 200 Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Bezugszeitraums ihren Arbeitsplatz verlieren.

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