9.4 C
Brüssel
Samstag, Mai 4, 2024
EuropaESMA empfiehlt Clearingpflicht für Pensionskassen ab Juni 2023

ESMA empfiehlt Clearingpflicht für Pensionskassen ab Juni 2023

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in den Artikeln wiedergegebenen Informationen und Meinungen sind die derjenigen, die sie angeben, und es liegt in ihrer eigenen Verantwortung. Veröffentlichung in The European Times bedeutet nicht automatisch Zustimmung zu einer Meinung, sondern das Recht, sie zu äußern.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS ÜBERSETZUNGEN: Alle Artikel auf dieser Website werden in englischer Sprache veröffentlicht. Die übersetzten Versionen werden durch einen automatisierten Prozess erstellt, der als neuronale Übersetzungen bekannt ist. Im Zweifel immer auf den Originalartikel verweisen. Danke für dein Verständnis.

offizielle Institutionen
offizielle Institutionen
Nachrichten stammen hauptsächlich von offiziellen Institutionen (officialinstitutions)
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Aufsichtsbehörde für die Wertpapiermärkte der EU, hat a Brief an die Europäische Kommission (EC), die ihre Ansichten zur Clearingpflicht für Pension Scheme Arrangements (PSA) darlegt und das Ende der derzeitigen Ausnahme von der Clearingpflicht mit einem Umsetzungszeitraum von einem Jahr empfiehlt.
Die ESMA kommt nach ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass PSAs weitgehend operativ bereit sind, ihre OTC-Derivate zu clearen, ihnen jedoch ausreichend Zeit eingeräumt werden sollte, bevor eine Clearingpflicht für PSAs in Kraft tritt. Daher empfiehlt die ESMA, die Clearingpflicht ab dem 19. Juni 2023 auf PSAs anzuwenden.

Der vorgeschlagene Beginn der Clearingpflicht kann auch in die umfassendere Clearingstrategie der Europäischen Union einfließen, ein laufendes Bestreben, Clearingkapazitäten innerhalb der Union aufzubauen und die Abhängigkeit von britischen CCPs zu verringern, zu denen die Beendigung der Ausnahme beitragen kann.

Nächste Schritte

Auf Grundlage der Empfehlung der ESMA wird die Europäische Kommission entscheiden, ob die vorgeschlagene Verlängerung der Ausnahme bis Juni 2023 gewährt wird.

Weitere Hinweise:

Dan Nacu-Manole

Kommunikationsoffizier

   +33 (0)1 58 36 52 06

@   [email protected]

- Werbung -

Mehr vom Autor

- EXKLUSIVER INHALT -spot_img
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -spot_img
- Werbung -

Muss lesen

Neueste Artikel

- Werbung -