Der vorgeschlagene Beginn der Clearingpflicht kann auch in die umfassendere Clearingstrategie der Europäischen Union einfließen, ein laufendes Bestreben, Clearingkapazitäten innerhalb der Union aufzubauen und die Abhängigkeit von britischen CCPs zu verringern, zu denen die Beendigung der Ausnahme beitragen kann.
Nächste Schritte
Auf Grundlage der Empfehlung der ESMA wird die Europäische Kommission entscheiden, ob die vorgeschlagene Verlängerung der Ausnahme bis Juni 2023 gewährt wird.
Weitere Hinweise:
Dan Nacu-Manole
Kommunikationsoffizier
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