Am 02. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/354 des Rates angenommen1.
Der Rat beschloss, 22 Personen in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufzunehmen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthalten ist.
Die Kandidatenländer Nordmazedonien, Montenegro und Albanien2, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Kandidatenland Bosnien und Herzegowina, und die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen, Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums, schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie stellen sicher, dass ihre nationale Politik diesem Ratsbeschluss entspricht.
Die Europäische Union nimmt diese Verpflichtung zur Kenntnis und begrüßt sie.
1Veröffentlicht am 02.03.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 66, p. 14.
2Nordmazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.