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Samstag, Dezember 7, 2024
MenschenrechteUnsichtbarkeit von Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Unsichtbarkeit von Frauen und Mädchen mit Behinderungen

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Frauen mit Behinderungen sind oft unsichtbar und werden in der Gesellschaft ausgegrenzt, auch unter denjenigen, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen, und denen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter und die Förderung von Frauen einsetzen, stellte die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Frau Dunja Mijatović, fest in einer Adresse vom Donnerstag.

Der Ausschluss von Frauen mit Behinderungen aus Entscheidungsräumen hat unsere Gesellschaften lange verarmt, Frau Dunja Mijatović, hinzugefügt. Es verschleiert die eigentlichen Ursachen der Diskriminierung, der sie ausgesetzt sind, ermöglicht die Aufrechterhaltung schädlicher Stereotypen, sowohl in Bezug auf das Geschlecht als auch auf Behinderungen, und führt zu unzähligen Menschenrechtsverletzungen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Das erhöhte Risiko sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs ist nur ein Aspekt unter vielen, die Frauen und Mädchen mit Behinderungen daran hindern, eine breite Palette von Menschenrechten gleichberechtigt mit anderen zu genießen. Lange Zeit blieben Frauen mit Behinderungen, die schätzungsweise ein Fünftel der Frauen weltweit ausmachen, aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Behinderung unsichtbar.

Diese Unsichtbarkeit erklärt den statistischen Nachweis, dass sie im Vergleich zu Frauen ohne Behinderungen und Männern mit Behinderungen in einer benachteiligten Position sind. Bedauerlicherweise wird dem Schutz ihrer Menschenrechte nicht von allen politischen Entscheidungsträgern und Institutionen die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt, bemerkte Frau Dunja Mijatović. Überlegungen zu den Rechten der Frau werden oft von den Gesetzen zu Behinderungen ausgeschlossen, während die Gesetzgebung zur Gleichstellung der Geschlechter häufig keine Dimension der Behinderung enthält.

Diese Situation wird von den Vereinten Nationen anerkannt Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD), ratifiziert von allen Mitgliedstaaten des Europarats bis auf einen (Liechtenstein). Dieses Übereinkommen widmet Frauen mit Behinderungen einen speziellen Artikel (Artikel 6), der die Verpflichtung der Staaten darlegt, anzuerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und Maßnahmen zu ergreifen, um diese Diskriminierung auszugleichen und die vollständige Gewährleistung zu gewährleisten Entwicklung, Förderung und Empowerment von Frauen. 

In ihrer allgemeiner Kommentar Zu Artikel 6 legt das Vertragsorgan der CRPD die vielen Möglichkeiten dar, auf denen Frauen mit Behinderungen speziell daran gehindert werden, ihre Menschenrechte wahrzunehmen, die in verschiedenen Artikeln der UN-Konvention geschützt sind. Viele dieser Erwägungen gelten auch für die Rechte, die unter dem verankert sind Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte.

Zu den behinderungsspezifischen Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen gehören neben den Arten geschlechtsspezifischer Gewalt, die alle Frauen und Mädchen betreffen, u. zum Beispiel durch Entfernen oder Kontrollieren des Zugangs zu lebenswichtigen Kommunikationshilfen (wie Hörgeräten) oder Verweigerung der Unterstützung bei der Kommunikation; Entfernung von Zugänglichkeitsgeräten und -funktionen wie Rollstühlen oder Rampen; sowie die Weigerung der Pflegekräfte, bei täglichen Aktivitäten wie Baden, Anziehen, Essen und Menstruationsmanagement zu helfen. Andere behinderungsspezifische Formen der Gewalt können die Verletzung von Assistenztieren und Mobbing, Beschimpfungen und Spott aufgrund von Behinderung sein.

Frauen mit Behinderungen sind auch zu oft sexueller Gewalt ausgesetzt, sehr oft auch in Institutionen. Frau Dunja Mijatović erklärte: „Wie ich bei vielen Gelegenheiten betont habe, sind institutionelle Rahmenbedingungen Brutstätten für Gewalt und Missbrauch, einschließlich sexueller Gewalt, aufgrund verschiedener Faktoren wie geografische Isolation, Machtasymmetrien und die Unmöglichkeit für Opfer, Hilfe von außen zu suchen und zu erhalten, die alle zur Straflosigkeit der Täter beitragen.“

Sie fügte hinzu: „Dabei handelt es sich sowohl um zwischenmenschliche Gewalt als auch häufig um strukturelle und institutionelle Formen von Gewalt. Persönliche Geschichten von Frauen, zum Beispiel mit geistiger Behinderung, die in Institutionen leben oder überlebt haben, zeigen die vielen Möglichkeiten auf, wie Gewalt und Missbrauch gegen sie normalisiert und strukturell werden können.“

Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Eine besondere Form der Gewalt, die sich speziell gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen richtet, betrifft unfreiwillige Sterilisation, Empfängnisverhütung und Abtreibung sowie andere medizinische Verfahren, die ohne die freie und informierte Zustimmung der betroffenen Frauen durchgeführt werden, obwohl solche Handlungen vom Rat ausdrücklich verboten sind des Europäischen Übereinkommens über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul
Konvention) und der CRPD.

Diese Frage ist eng mit der Frage verbunden Rechtsfähigkeit (herunterladen), ein Recht, das in Artikel 12 der CRPD verankert ist und Frauen mit Behinderungen häufiger verweigert wird als Männern mit Behinderungen, erklärte Frau Dunja Mijatović. Sie fügte hinzu, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Frauen mit Behinderungen, insbesondere mit geistigen und psychosozialen Behinderungen, häufig durch Ersatzentscheidungen verletzt werde, bei denen ein bestellter Vormund oder ein Richter befugt sei, angeblich lebensverändernde Entscheidungen zu treffen im „besten Interesse“ der Frau und gegen ihren Willen und ihre Vorlieben.

Solche Praktiken sind in ganz Europa gang und gäbe, wie in zahlreichen abschließenden Bemerkungen des CRPD-Ausschusses und Berichten des Überwachungsgremiums der Istanbul-Konvention (GREVIO) beispielsweise zu sehen ist Belgien, Frankreich, Serbien und Spanien.

Es ist schockierend, dass die Gesetzgebung in vielen europäischen Ländern Zwangssterilisation, Empfängnisverhütung und Abtreibung erlaubt, wenn man bedenkt, dass diese Praktiken eindeutig auf eugenischen Annahmen über den Wert des Lebens von Menschen mit Behinderungen oder Stereotypen über die Fähigkeit von Menschen mit Behinderungen, Mütter zu sein, beruhen , sagte Frau Dunja Mijatović.

Es ist bedauerlich, dass Staaten immer noch solche Gesetze einführen, wie zum Beispiel in Niederlande wo ein 2020 eingeführtes Gesetz die Zwangsverhütung zulässt, was diese Diskriminierung und solche Stereotypen aufrechterhält.

Sie forderte daher alle Mitgliedstaaten auf, dem Beispiel von zu folgen Spanien, der den Empfehlungen von GREVIO und dem CRPD-Ausschuss folgend und nach ausführlichen Konsultationen die Zwangssterilisation auch mit vorheriger Zustimmung eines Richters im Jahr 2020 abschaffte.

Sie kam zu dem Schluss, dass sie der Pflicht der Mitgliedsstaaten große Bedeutung beimisst, um den vollen Genuss zu gewährleisten sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte von Frauen und Mädchen.

Frauen mit Behinderungen in Not- und Konfliktsituationen

Ein weiterer Bereich, der in Europa leider noch dringender geworden ist, ist die Einbeziehung von Frauen mit Behinderungen in die Reaktion auf Notfälle und Konfliktsituationen.

Während der Krieg in der Ukraine tobt und Europa Zeuge der Entfaltung ist eine humanitäre Katastrophemüssen die Mitgliedstaaten ihr Möglichstes tun, um sicherzustellen, dass die humanitäre Hilfe auch Frauen und Mädchen mit Behinderungen erreicht, die in einer Situation, in der ihre Unterstützungsnetzwerke gestört sind und die barrierefreie Infrastruktur, auf die sie angewiesen sind, mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert sind, einschließlich solcher, die Kommunikation und Mobilität beeinträchtigen zerstört, sagte Frau Dunja Mijatović.

Sie forderte die Mitgliedstaaten, die Frauen und Mädchen mit Behinderungen aufnehmen, die aus der Ukraine geflohen sind, auf, besonders aufmerksam auf ihre Bedürfnisse zu achten und eine sekundäre Viktimisierung zu vermeiden, beispielsweise aufgrund unzugänglicher Aufnahmeeinrichtungen, die das Risiko von Gewalt und Missbrauch weiter erhöhen könnten.

Partizipation und Inklusion von Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Die Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen ist ein allgegenwärtiges Problem, das nicht auf die oben genannten Probleme beschränkt ist.

Der Kommissar für Menschenrechte wies darauf hin, dass wie in allen Bereichen, die Behinderungen betreffen, der Weg nach vorn die volle Teilhabe und Einbeziehung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Politik- und Entscheidungsmechanismen und Gesetze beinhalten muss, die Frauen und Menschen mit Behinderungen betreffen nach dem Prinzip „Nichts über uns ohne uns“. Die Mitgliedstaaten müssen in dieser Hinsicht große Fortschritte machen und über symbolische Gesten hinausgehen, die nicht von langfristiger Budgetierung und Planung begleitet werden.

Sie sieht auch Deinstitutionalisierung und Rechtsfähigkeitsreformen zur Beseitigung aller Formen der Ersatzentscheidung als entscheidend für die Verbesserung der Situation von Frauen mit Behinderungen und umso mehr Grund, diese Themen mit absoluter Priorität zu behandeln. 

Sie kam zu dem Schluss, dass es höchste Zeit ist, diesem Zustand ein Ende zu setzen und sich entschieden dafür einzusetzen, die Ausgrenzung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen rückgängig zu machen. Der erste Schritt in diese Richtung muss die Anerkennung der ungenutzten Kraft und Belastbarkeit von Frauen und Mädchen mit Behinderungen sein, damit sie selbst den Weg nach vorne weisen können.

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