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Donnerstag April 25, 2024
KULTURWenn Sie in Griechenland fahren, sind die Bußgelder grausam

Wenn Sie in Griechenland fahren – die Bußgelder sind grausam

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Die Ferienzeit naht. Und jetzt wählen viele Griechenland für ein sonniges Wochenende am Meer. Tausende reisen jede Woche nach Griechenland, Reiseveranstalter haben sich verstärkt und die Ferien haben begonnen.

Hier sind die Regeln, die Sie auf den Straßen dort beachten sollten:

Übergeschwindigkeit

– Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h – 40 Euro

– Überschreitung bis 30 km/h – 100 Euro

– Überschreiten von 30 km/h – 350 Euro und Entzug der Fahrerlaubnis für 60 Tage

– Fahren unter Alkoholeinfluss (zwischen 0.5 und 0.8 Promille bei einer Blutuntersuchung) – 200 Euro

Alkohol

– Fahren unter Alkoholeinfluss (0 – 8 Promille bei einer Blutuntersuchung) – 1 Euro und Entzug des Buches für 1 Tage

– Fahren unter Alkoholeinfluss über 1.1 ppm – Geldstrafe von 1,200 Euro, Führerscheinentzug für 180 Tage und Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (jetzt nach neuem Strafgesetzbuch)

– Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Betäubungsmitteln – Mindeststrafe von 200 Euro, Führerscheinentzug zwischen 90 und 180 Tagen und Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

Gürtel und Helme

– Fahren ohne Sicherheitsgurt – 350 Euro, Widerruf des Buches für 10 Tage

– Beifahrer ohne Sicherheitsgurt – 350 Euro

– Motorradfahrer ohne Schutzhelm – 350 Euro und Entzug des Buches für 10 Tage

Überholen und überqueren

– Unerlaubtes Überholen – 700 Euro, Beschlagnahme des Buches und Beschlagnahme der Kennzeichen für 20 Tage

– Überfahren einer roten Ampel – 700 Euro, Beschlagnahme des Buches und der Nummern für 20 Tage

– Nichthalten des Stoppschilds – 700 Euro, Beschlagnahme des Heftes und der Nummern für 20 Tage

– falsches Überqueren des Bahnübergangs – 700 Euro, Beschlagnahme des Buches für 60 Tage und der Nummern für 20 Tage

Parken

– Parken auf einem Behindertenplatz – 150 Euro und Entfernung des Buches und der Nummern für 10 Tage

– Falsches Parken – 80 Euro, Widerruf des Buches für 10 Tage, Widerruf der Nummern für 20 Tage

Telefone und Radar

– Telefonierender Motorradfahrer – 150 Euro und Entzug des Buches für 30 Tage

– Fahrer telefoniert ohne Freisprecheinrichtung – 100 Euro, Entzug des Buches für 30 Tage

– Einsatz von Antiradar oder Radarwarner – 2000 Euro, Entzug der Lizenz für 30 Tage und Beschlagnahme von Nummern für 60 Tage

Zulässige Alkoholkonzentration

Gut für Griechenlandreisende ist zu wissen, dass die zulässige Alkoholkonzentration bei 0.5 Promille liegt. Für junge Fahrer mit weniger als zwei Jahren Erfahrung, Berufskraftfahrer und Motorradfahrer liegt der Grenzwert bei 0.2 ppm. Das Fahren mit mehr als 1.1 ppm Alkohol im Blut gilt als schweres Vergehen und wird mit Freiheitsstrafe geahndet.

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