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Ukraine – Gesetzentwurf zum Verbot der Aktivitäten der russisch-orthodoxen Kirche

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Willy Fautre
Willy Fautrehttps://www.hrwf.eu
Willy Fautré, ehemaliger Missionsträger im Kabinett des belgischen Bildungsministeriums und im belgischen Parlament. Er ist der Direktor von Human Rights Without Frontiers (HRWF), eine von ihm im Dezember 1988 gegründete NGO mit Sitz in Brüssel. Seine Organisation verteidigt die Menschenrechte im Allgemeinen mit besonderem Schwerpunkt auf ethnischen und religiösen Minderheiten, Meinungsfreiheit, Frauenrechten und LGBT-Personen. HRWF ist unabhängig von jeglicher politischen Bewegung und Religion. Fautré hat Erkundungsmissionen zum Thema Menschenrechte in mehr als 25 Ländern durchgeführt, darunter in gefährdeten Regionen wie dem Irak, im sandinistischen Nicaragua oder in den maoistisch kontrollierten Gebieten Nepals. Er ist Dozent an Universitäten im Bereich Menschenrechte. Er hat zahlreiche Artikel in Universitätszeitschriften über die Beziehungen zwischen Staat und Religionen veröffentlicht. Er ist Mitglied des Presseclubs in Brüssel. Er ist ein Menschenrechtsaktivist bei den Vereinten Nationen, dem Europäischen Parlament und der OSZE.

HRWF (28.11.2022) – Am 24. November veröffentlichte die Website der Werchowna Rada der Ukraine den Text des Gesetzentwurfs Nr. 8221 zum Verbot der Aktivitäten der Russisch-Orthodoxen Kirche, die auf dem Territorium der Ukraine durch die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche (UOC) vertreten wird.

Der Gesetzentwurf verbietet die Tätigkeit aller religiösen Organisationen oder Institutionen, die Teil der Russisch-Orthodoxen Kirche sind oder ihr in irgendeiner Weise „in kanonischen, organisatorischen und anderen Fragen“ rechenschaftspflichtig sind Europäische Solidarität Partei sagte weiter Telegramm.

Die Partei sagte, dass der Gesetzentwurf darauf abziele, Bedrohungen für die nationale Sicherheit zu verhindern Ukraine und Ordnung zu schaffen, und beschrieb „die Befreiung der Ukraine von der russisch-orthodoxen Kirche als einen weiteren Schritt in Richtung einer unabhängigen Ukraine“.

Die Autoren des Gesetzesentwurfs Nr. 8221 „Über die Gewährleistung der Stärkung der nationalen Sicherheit im Bereich der Gewissensfreiheit und der Aktivitäten religiöser Organisationen“ schlagen ein Verbot der Aktivitäten vor

  • die russisch-orthodoxe Kirche,
  • religiöse Organisationen (Vereinigungen), die direkt oder als Bestandteile einer anderen religiösen Organisation (Vereinigung) in die Struktur der Russisch-Orthodoxen Kirche eingebunden (Teil derselben) sind,
  • religiöse Zentren (Leitung), die der Russisch-Orthodoxen Kirche angehören oder in irgendeiner Form die Unterordnung in kanonischen, organisatorischen und anderen Angelegenheiten anerkennen (erklären).

Es wird davon ausgegangen, dass alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Nutzung von Eigentum (Miete, Verleih, Leasing usw.), deren Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist, zwischen Einwohnern der Ukraine und der entsprechenden ausländischen religiösen Organisation sowie mit juristischen Personen abgeschlossen werden , deren Eigentümer, Teilhaber, Anteilseigner sie ist, werden sie vorzeitig gekündigt.

Die Besonderheiten bei der Benennung religiöser Organisationen bestehen darin, insbesondere die Möglichkeit für eine religiöse Organisation, das Wort „orthodox“ in ihrem Namen (sowohl vollständig als auch abgekürzt) zu verwenden, im Namen nur dann, wenn diese religiöse Organisation kanonisch untergeordnet ist und organisatorische Angelegenheiten der Orthodoxen Kirche der Ukraine.

Alexey Goncharenko, ein ukrainischer Abgeordneter der Werchownaja Rada Europäische Solidarität Partei, hat Premierminister Denis Schmygal aufgefordert, der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche/dem Moskauer Patriarchat das Recht zu entziehen, das Kiewer Höhlenkloster und das Pochayev-Kloster zu mieten.

Wenn dieses Gesetz angenommen wird, werden die berühmten Klöster Kiew-PecherskHeilige Himmelfahrt Pochaiv und Sviatohirsk Lavra Eigentum der Orthodoxen Kirche der Ukraine (OCU), die 2018 unter Präsident Poroschenko gegründet wurde und dem Patriarchat von Konstantinopel angegliedert ist.

Erstmals veröffentlicht in HRWF.

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