Die Abgeordneten verabschiedeten ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Entwaldung mit Regeln zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt. Sie verpflichten Unternehmen sicherzustellen, dass in der EU verkaufte Produkte nicht zu Entwaldung und Waldschädigung geführt haben.
Das Gesetz gilt für Rinder und Rohstoffe wie Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Gummi, Holzkohle und Drucksachen. Hinzu kommen Produkte aus relevanten Rohstoffen wie Schokolade, Möbel, Leder.
Es gibt auch zusätzliche Anforderungen in Bezug auf Menschenrechte und die Rechte indigener Völker.
Der Text enthält keine Verbote für Länder oder Waren, aber Unternehmen dürfen Produkte in der EU nur dann verkaufen, wenn der Lieferant des betreffenden Produkts eine Sorgfaltspflichterklärung abgegeben hat, die bestätigt, dass das Produkt nicht von Land stammt, das Gegenstand der EU ist Abholzung und dass seine Produktion nach dem 31. Dezember 2020 nicht zur Degradierung von Wäldern, einschließlich unersetzlicher Urwälder, geführt hat.
Wie vom Europäischen Parlament gefordert, müssen Unternehmen außerdem bescheinigen, dass die Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften des Produktionslandes entsprechen, auch im Bereich der Menschenrechte, sowie dass die Rechte der betroffenen indigenen Bevölkerung respektiert werden, berichtet der Bericht das Pressezentrum des EP. Das Europäische Parlament lieferte auch eine breitere Definition der Waldschädigung, die die Umwandlung von Primärwäldern oder sich natürlich regenerierenden Wäldern in Waldplantagen oder andere bewaldete Flächen umfasst.
Durch eine objektive und transparente Bewertung wird die Europäische Kommission innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung Länder oder Teile davon in Risikokategorien – hohes, normales oder niedriges Risiko – einstufen. Produkte aus Niedrigrisikoländern werden einem vereinfachten Due-Diligence-Verfahren unterzogen. Der Anteil der Betreiberkontrollen hängt von der Risikostufe des Landes ab – 9 % für Länder mit hohem Risiko, 3 % für Länder mit Standardrisiko und 1 % für Länder mit geringem Risiko.
Die zuständigen EU-Behörden haben Zugang zu relevanten Informationen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, wie z. B. Geolokalisierungskoordinaten, und führen mithilfe von Satellitenverfolgungsinstrumenten und DNA-Analysen Kontrollen durch, um zu überprüfen, woher die Produkte stammen. Strafen für die Nichteinhaltung sollten verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Höchststrafe muss mindestens 4 % des gesamten EU-Jahresumsatzes des zuwiderhandelnden Betreibers oder Händlers betragen. Das neue Gesetz wurde mit 552 Ja-Stimmen, 44 Nein-Stimmen und 43 Enthaltungen verabschiedet.