Straßburg - Ein christlicher Hybridschulträger mit Sitz in Laichingen, Deutschland, kämpft gegen das repressive Bildungssystem des deutschen Staates. Nach dem ersten Antrag im Jahr 2014 sagten die deutschen Behörden, dass die Association for Decentralized Learning keine Grund- und Sekundarschulbildung anbieten könne, obwohl dies der Fall sei erfüllte alle staatlich vorgeschriebenen Anforderungen und Lehrpläne. Die Schule des Vereins basiert auf einer neuen und immer beliebter werdenden Bildungsform, die das Lernen in der Schule und zu Hause kombiniert.
Am 2. Mai brachten Anwälte von ADF International, einer Menschenrechtsgruppe, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
- Deutsche Hybridschule – innovatives Lernmodell im Unterricht und zu Hause – erhebt Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, nachdem die Akkreditierung verweigert wurde
- Deutschland hat eines der restriktivsten Bildungssysteme weltweit; Vorinstanz führt mangelnde Sozialisierung der Studierenden an
Dr. Felix Bollmann, Direktor für europäische Interessenvertretung bei ADF International und Anwalt, der den Fall beim EGMR eingereicht hat, erklärte Folgendes:
Der Verband reichte seinen ersten Antrag auf Akkreditierung im Jahr 2014 ein, doch die staatlichen Bildungsbehörden ignorierten ihn drei Jahre lang. Aufgrund der Untätigkeit reichten sie 2017 Klage ein, wobei die erste Gerichtsverhandlung erst 2019, die Berufung 2021 und die dritte Instanz im Mai 2022 stattfand. Im Dezember 2022 wies der Oberste Gerichtshof die letzte inländische Berufung ab.
Hybride Bildung, erfolgreich und beliebt, aber dennoch eingeschränkt
Die Association for Decentralized Learning betreibt seit neun Jahren faktisch eine unabhängige Hybridschule, die Präsenzunterricht mit digitalem Online-Unterricht und selbstständigem Lernen zu Hause kombiniert. Die Einrichtung beschäftigt staatlich anerkannte Ausbilder und folgt einem vorgegebenen Lehrplan. Die Schüler schließen ihren Abschluss mit den gleichen Prüfungen ab wie an öffentlichen Schulen und erzielen einen Notendurchschnitt, der über dem Landesdurchschnitt liegt.
Jonathan Erz, Leiter des Vereins für dezentrales Lernen, erklärte:
Dem Verein gelang es nicht, neue Institutionen zu gründen. Aufgrund des hybriden Charakters der Schule erkannten die Verwaltungsgerichte zwar ein zufriedenstellendes Bildungsniveau an, kritisierten das Modell jedoch mit der Begründung, dass die Schüler in den Pausen und zwischen den Unterrichtsstunden wenig Zeit miteinander verbringen. Nach Ansicht innerstaatlicher Gerichte handelt es sich hierbei um eine entscheidende Bildungskomponente, die hybriden Einrichtungen fehlt.
Die Bildungsbeschränkungen in Deutschland verstoßen gegen internationales Recht und nationales Recht
Deutschland verstößt mit einem Homeschooling-Verbot und starken Bildungsbeschränkungen gegen das in der eigenen Verfassung und im Völkerrecht verankerte Recht auf Bildungsfreiheit. Das Völkerrecht erkennt ausdrücklich die Freiheit von Körperschaften wie der Vereinigung an, Bildungseinrichtungen ohne Einmischung zu gründen und zu leiten, vorbehaltlich der „Anforderung, dass die in solchen Einrichtungen erteilte Ausbildung den vom Staat festgelegten Mindeststandards entspricht“. . (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Artikel 13.4)
Artikel 13.3 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte besagt, dass Regierungen verpflichtet sind, Folgendes zu respektieren:
Zum Gesetz führte Dr. Böllmann aus:
Die Deutsches Grundgesetz (Artikel 7 der Verfassung) garantiert das Recht, Privatschulen zu gründen – die Auslegung der innerstaatlichen Gerichte macht dieses Recht jedoch unwirksam. Die Anwälte von ADF International argumentieren, dass dies wiederum einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellt. „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat immer wieder deutlich gemacht, dass die Rechte der Konvention praktisch und wirksam sein müssen“, heißt es in der Pressemitteilung von ADF International.