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Freitag, Mai 3, 2024
EuropaEuropean Green Bond: Abgeordnete genehmigen neuen Standard zur Bekämpfung von Greenwashing

European Green Bond: Abgeordnete genehmigen neuen Standard zur Bekämpfung von Greenwashing

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Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am Donnerstag einen neuen freiwilligen Standard für die Verwendung eines „European Green Bond“-Labels verabschiedet, den ersten seiner Art weltweit.

Die mit 418 Ja-Stimmen, 79 Nein-Stimmen und 72 Enthaltungen angenommene Verordnung legt einheitliche Standards für Emittenten fest, die für die Vermarktung ihrer Anleihe die Bezeichnung „European Green Bond“ oder „EuGB“ verwenden möchten.

Die Standards werden es Anlegern ermöglichen, ihr Geld sicherer in nachhaltigere Technologien und Unternehmen zu lenken. Außerdem erhält das Unternehmen, das die Anleihe emittiert, mehr Sicherheit, dass seine Anleihe für Anleger geeignet ist, die ihr Portfolio um grüne Anleihen erweitern möchten. Dies wird das Interesse an solchen Finanzprodukten steigern und den Übergang der EU zur Klimaneutralität unterstützen.

Die Standards entsprechen denen der EU Taxonomie-Rahmen Darin wird festgelegt, welche Wirtschaftsaktivitäten die EU als ökologisch nachhaltig erachtet.

Transparenz

Alle Unternehmen, die sich für die Übernahme der Standards und damit auch des EuGB-Labels bei der Vermarktung einer grünen Anleihe entscheiden, müssen umfangreiche Informationen über die Verwendung der Erlöse aus der Anleihe offenlegen. Sie müssten auch darlegen, wie diese Investitionen in die Übergangspläne des gesamten Unternehmens einfließen. Der Standard verlangt daher von Unternehmen, sich auf einen allgemeinen grünen Wandel einzulassen.

Die in sogenannten „Musterformaten“ festgelegten Offenlegungspflichten können auch von Anleiheemittenten genutzt werden, die noch nicht alle strengen Standards des EuGB einhalten können, aber dennoch ihre grünen Ambitionen signalisieren möchten.

Externe Gutachter

Die Verordnung legt ein Registrierungssystem und einen Aufsichtsrahmen für externe Gutachter europäischer grüner Anleihen fest – die unabhängigen Stellen, die für die Beurteilung der Einhaltung von Standards verantwortlich sind. Es legt außerdem fest, dass alle tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte, mit denen externe Gutachter konfrontiert sein könnten, ordnungsgemäß identifiziert, beseitigt oder gehandhabt und auf transparente Weise offengelegt werden.

Flexibilität

Bis der Taxonomie-Rahmen vollständig einsatzbereit ist, müssten Emittenten einer europäischen grünen Anleihe sicherstellen, dass mindestens 85 % der durch die Anleihe eingeworbenen Mittel für wirtschaftliche Aktivitäten verwendet werden, die mit der Taxonomie-Verordnung der EU im Einklang stehen. Die restlichen 15 % können anderen Wirtschaftstätigkeiten zugewiesen werden, sofern der Emittent die Anforderungen erfüllt, klar darzulegen, wohin diese Investition fließen wird.

Zitat

Der Berichterstatter Paul Tang (S&D, NL) sagte: „Unternehmen wollen den grünen Wandel vollziehen. Und der European Green Bond gibt ihnen das bisher beste Instrument an die Hand, um diesen Wandel zu finanzieren. Es bietet ein transparentes und vertrauenswürdiges Tool zur Umsetzung des Übergangsplans eines Unternehmens.

Die heutige Abstimmung ist der Startschuss für Unternehmen, sich ernsthaft mit der Emission grüner Anleihen zu befassen. Anleger sind bestrebt, in europäische grüne Anleihen zu investieren, und ab heute können Unternehmen mit der Entwicklung solcher Anleihen beginnen. Auf diese Weise können europäische grüne Anleihen einen Aufschwung erfahren Europa„Der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft.“

Hintergrund

Der Markt für grüne Anleihen verzeichnet seit 2007 ein exponentielles Wachstum, wobei die jährliche Emission grüner Anleihen im Jahr 2021 zum ersten Mal die Marke von einer halben Billion US-Dollar durchbricht, was einem Anstieg von 75 % im Vergleich zu 2020 entspricht. Europa ist die produktivste Emissionsregion, mit 51 % des weltweiten Volumens grüner Anleihen im Jahr 2020. Grüne Anleihen machen etwa 3-3.5 % der gesamten Anleiheemissionen aus.

Auf die Anliegen der Bürger eingehen

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes reagiert das Parlament auf die Forderungen der Bürger Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas, insbesondere in den Vorschlägen 3(9), 11(1) und 11(8).

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