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Freitag, Mai 3, 2024
EuropaUmweltverschmutzung: Vereinbarung mit dem Rat zur Reduzierung der Industrieemissionen

Umweltverschmutzung: Vereinbarung mit dem Rat zur Reduzierung der Industrieemissionen

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Die neuen Regeln werden die Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung verringern und große agroindustrielle Anlagen in den grünen Wandel lenken.

Am späten Dienstagabend erzielten die Verhandlungsführer von Parlament und Rat eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung des Richtlinie über Industrieemissionen (IED) und die Richtlinie über die Abfalldeponierung und die neue Verordnung über die Portal für Industrieemissionen. Ziel ist die weitere Bekämpfung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung durch große agroindustrielle Anlagen, die auch zu gesundheitlichen Problemen wie Asthma, Bronchitis und Krebs führen kann.

Industrieanlagen

Die neuen Vorschriften machen es verbindlich, die strengsten erreichbaren Emissionswerte festzulegen, und drängen Industriebetriebe dazu, sich stärker auf Energie-, Wasser- und Materialeffizienz und -wiederverwendung zu konzentrieren, zusätzlich zur Förderung der Verwendung sichererer, weniger toxischer oder ungiftiger Chemikalien in industriellen Prozessen , durch Emissions- oder Umweltleistungsziele. Um der Wasserknappheit entgegenzuwirken, werden Umweltleistungsziele für den Wasserverbrauch verbindlich. Für Abfall, Ressourceneffizienz, Energieeffizienz und Rohstoffnutzung werden diese Ziele innerhalb einer bestimmten Bandbreite liegen und für neue Techniken werden die Ziele indikativ sein.

Die Mitgesetzgeber einigten sich darauf, die IED auch auf Anlagen der Rohstoffindustrie (Bergwerke) und große Anlagen zur Herstellung von Batterien auszudehnen.

Viehbetriebe

Die Mitgesetzgeber einigen sich darauf, die IED-Maßnahmen auf Schweinehaltungsbetriebe mit mehr als 350 Tieren auszudehnen Großvieheinheiten (LSU). Ausgenommen sind Betriebe, in denen Schweine extensiv oder biologisch gehalten werden und die einen erheblichen Teil des Jahres im Freien verbringen. Bei Geflügel würde dies für Betriebe mit Legehennen mit mehr als 300 GVE und für Betriebe mit Broilern mit mehr als 280 GGE gelten. Für Betriebe, die sowohl Schweine als auch Geflügel halten, liegt die Grenze bei 380 LSU.

Die Kommission schlug ursprünglich einen Schwellenwert von 150 LSU für den gesamten Viehbestand, einschließlich Rindern, vor. Die beiden gesetzgebenden Organe einigten sich darauf, die Kommission zu beauftragen, bis zum 31. Dezember 2026 zu prüfen, ob EU-Maßnahmen erforderlich sind, um die Emissionen aus der Tierhaltung, einschließlich der Rinderhaltung, anzugehen, und eine Gegenseitigkeitsklausel einzuführen, um sicherzustellen, dass Erzeuger außerhalb der EU ähnliche Anforderungen erfüllen Beachten Sie beim Export in die EU die EU-Vorschriften.

Bürgerbeteiligung, Strafen und Sanktionen

Die Verhandlungsführer einigten sich außerdem darauf, die Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Lizenzierung, den Betrieb und die Kontrolle regulierter Anlagen zu erhöhen. Der Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister wird in ein EU-Portal für Industrieemissionen umgewandelt, über das Bürger auf Daten zu allen EU-Genehmigungen und lokalen umweltschädlichen Aktivitäten zugreifen können. Darüber hinaus sollten bis spätestens 2035 Systeme für die elektronische Genehmigung vorhanden sein.

Unternehmen, die sich nicht daran halten, können für die schwersten Verstöße mit Strafen in Höhe von mindestens 3 % des jährlichen EU-Umsatzes des Betreibers rechnen, und die Mitgliedstaaten müssen den von der Nichteinhaltung betroffenen Bürgern das Recht einräumen, Schadensersatz für gesundheitliche Schäden zu fordern.

Zitat

Nach der Abstimmung Berichterstatter Radan Kanew (EVP, Bulgarien) sagte: „Ich freue mich über das Gesamtergebnis, da das Parlament die wichtigsten Punkte seines Mandats verteidigt hat, darunter die deutliche Reduzierung der Emissionen ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Industrie und Landwirte sowie die Höhe der Strafen für nicht konforme Unternehmen.“

Nächste Schritte

Das Abkommen muss noch von Parlament und Rat angenommen werden. Anschließend wird das neue Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 22 Monate Zeit, dieser Richtlinie nachzukommen.

Hintergrund

Das Industrieemissionsrichtlinie legt Vorschriften zur Vermeidung und Kontrolle der Verschmutzung durch die Emissionen großer agrarindustrieller Anlagen in Luft, Wasser und Boden sowie zur Abfallerzeugung, zur Nutzung von Rohstoffen, zur Energieeffizienz, zum Lärm und zur Unfallverhütung fest. Anlagen, die unter die Vorschriften fallen, müssen im Einklang mit einer Genehmigung betrieben werden, die sich auf die gesamte Umweltleistung der Anlage bezieht.

Diese Gesetzgebung entspricht den Erwartungen der Bürger hinsichtlich des Verursacherprinzips, beschleunigt den ökologischen Übergang und fördert umweltfreundlichere Produktionsprozesse, wie in den Vorschlägen 2(2), 3(1), 11(1) und 12(5) zum Ausdruck kommt Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas.

Mehr lesen:

Verringerung der Verschmutzung des Grundwassers und der Oberflächengewässer in der EU

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