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Dienstag April 30, 2024
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EIOPA berät zu Änderungen der aufsichtlichen Melde- und Offenlegungspflichten – Eiopa Europäische Kommission

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Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat heute veröffentlicht Konsultation zu den Änderungen der aufsichtlichen Melde- und Offenlegungspflichten nach Solvency II.

Nach mehreren Jahren der Umsetzung von Solvency II und den Informationen, die die nationalen Aufsichtsbehörden erhalten, ist es wichtig, sicherzustellen, dass die regelmäßige aufsichtliche Berichterstattung zweckdienlich bleibt. Die Analyse der letzten Jahre führte zu einer Reihe von Vorschlägen zur Änderung der Solvency-II-Richtlinie und ihrer delegierten Verordnung. Diese wurden von der EIOPA in der Stellungnahme zur Überprüfung von Solvency II im Jahr 2020. Die Erfahrung hat jedoch auch gezeigt, dass Anpassungen der Meldepflichten innerhalb des aktuellen Rechtsrahmens umgesetzt werden müssen, ohne die Solvency-II-Überprüfung abzuwarten.

In diesem Konsultationspapier schlägt die EIOPA Änderungen der Meldepflichten vor, die sich hauptsächlich auf den zusammen mit der Solvency-II-Stellungnahme 2020 veröffentlichten Bericht über quantitative Meldevorlagen stützen. Zusätzlich zu diesen Änderungen umfassen die Vorschläge eine Vereinfachung der vierteljährlichen Berichterstattung für alle Unternehmen, die Abschaffung einiger Berichtsvorlagen für alle Unternehmen und neue Schwellenwerte, um bessere risikobasierte und verhältnismäßige Berichtspflichten zu fördern. Dies wird bei den meisten Unternehmen zu einer Verringerung der Zahl der zu meldenden Muster führen.

Die Vorschläge der EIOPA zur Überprüfung der Meldepflichten sollten mehrere Vorteile mit sich bringen, die letztendlich zu einem besseren Schutz der Versicherungsnehmer führen:

  • Reduzierung der Meldekosten für die Mehrzahl der Versicherungsunternehmen;
  • Aufnahme von Informationen, die für Aufsichtszwecke erforderlich sind, mit Schwerpunkt auf neu auftretenden Risiken und neuen Bereichen, für die die Aufsichtsbehörden eine Reihe von Datenlücken festgestellt haben;
  • Zweckdienlichere Berichterstattung, zum Beispiel durch Reduzierung und Vereinfachung, wenn möglich, aber auch für von den Aufsichtsbehörden festgestellte Lücken.

Die EIOPA fordert alle interessierten Interessenträger auf, Kommentare zu den Änderungen per E-Mail an [email protected] bis 17. Oktober 2021.

Konsultation zu Änderungen der aufsichtlichen Melde- und Offenlegungsdokumente

Hintergrund

Die Vorschläge der EIOPA betreffen die Änderungen der technischen Durchführungsstandards für die Offenlegung, der technischen Durchführungsstandards für die Berichterstattung und der EIOPA-Leitlinien zur Beaufsichtigung von Zweigniederlassungen von Versicherungsunternehmen aus Drittstaaten sowie der EIOPA-Leitlinien zur Meldung für Zwecke der Finanzstabilität.

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