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Montag, April 29, 2024
EuropaKartellrecht: Unangekündigte Nachprüfungen im Erdgasbereich in Deutschland

Kartellrecht: Unangekündigte Nachprüfungen im Erdgasbereich in Deutschland

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Russisches Gasunternehmen Gazprom in Deutschland, das es der Verletzung von Wettbewerbsregeln verdächtigt, um die Preise zu erhöhen

Am 29. März 2022 hat die Europäische Kommission unangekündigte Nachprüfungen auf dem Gelände mehrerer Unternehmen in Deutschland durchgeführt, die in der Lieferung, Übertragung und Speicherung von Erdgas tätig sind.

Die Kommission hat Bedenken, dass die geprüften Unternehmen gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen haben könnten, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten (Artikel 102 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Begleitet wurden die Kommissionsbeamten von ihren Kollegen der deutschen nationalen Wettbewerbsbehörde.

Unangekündigte Inspektionen sind ein vorläufiger Ermittlungsschritt bei Verdacht auf wettbewerbswidrige Praktiken. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass sich die Unternehmen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung selbst vor.

Die Kommission respektiert in ihrem Kartellverfahren die Verteidigungsrechte uneingeschränkt, insbesondere das Recht der Unternehmen auf rechtliches Gehör.

Die Inspektionen wurden in Übereinstimmung mit allen Coronavirus-Gesundheits- und Sicherheitsprotokollen durchgeführt, um die Sicherheit der Beteiligten zu gewährleisten.

Es gibt keine gesetzliche Frist, um Untersuchungen zu wettbewerbswidrigem Verhalten abzuschließen. Ihre Dauer hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter der Komplexität des jeweiligen Falls, dem Umfang der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit der Kommission und dem Umfang der Ausübung der Verteidigungsrechte. Kartellrecht: Kommission bestätigt unangekündigte Nachprüfungen im Erdgassektor in Deutschland

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