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Freitag, April 26, 2024
GesundheitUN-Ausschuss gibt Empfehlungen für Kinder mit psychischen Problemen in Deutschland heraus

UN-Ausschuss gibt Empfehlungen für Kinder mit psychischen Problemen in Deutschland heraus

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Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes hat seine Überprüfung zur Umsetzung der Menschenrechte für Kinder in Deutschland abgeschlossen. Der Ausschuss gab aktualisierte Empfehlungen heraus, die in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Die Empfehlungen berühren alle Aspekte der Kinderrechte, von Bürgerrechten und Freiheiten von Kindern bis hin zum angemessenen Umgang mit Kindern, die mit ADHS oder Verhaltensproblemen zu kämpfen haben.

Das Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes überwacht die Umsetzung der Konvention über die Rechte des Kindes (UN CRC). Die UN-Kinderrechtskonvention ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrument für Kinder. Es legt die wichtigsten, weltweit gültigen Rechte von Kindern fest, darunter das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Bildung, Teilhabe und Gleichbehandlung sowie das Recht auf Freizeit, Erholung und Spiel. Diese Rechte sind universell, was bedeutet, dass sie für alle Kinder gelten. 192 Länder – fast alle Länder der Welt – haben die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet.

Alle fünf Jahre wird die Umsetzung dieser in der Konvention verankerten Rechte für jedes Land, das die Konvention ratifiziert hat, überprüft. Als nächstes war Deutschland an der Reihe. Das Bundeskabinett hat 2019 einen Bericht seiner zentralen Verwaltung verabschiedet, der über die Fortschritte in Deutschland berichtet. Der Bericht wurde im Jahr 2020 dem UN-KRK-Ausschuss vorgelegt und anschließend von einer Überprüfung, Fragen und Antworten begleitet und durch weitere Informationen aus der Zivilgesellschaft und dem Deutschen Institut für Menschenrechte.

Im September traf sich der deutsche Vertragsstaat dann mit dem UN-KRK-Ausschuss in Genf und führte während eines ganztägigen Treffens einen intensiven Dialog über die Umsetzung der Menschenrechte für Kinder in Deutschland, Stand heute.

Eines der behandelten Themen war die psychische Gesundheit. Das UN CRC Committee hatte bereits bei der letzten Überprüfung Deutschlands im Jahr 2014 Bedenken geäußert „über die Zunahme der Verschreibung von Psychostimulanzien an Kinder und über übermäßige Diagnosen von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) oder Aufmerksamkeitsdefizitstörung (ADD), und besonders:

(a) Die Überschreibung des Psychostimulans Methylphenidat;

(b) Die erzwungene Entfernung von Kindern, bei denen ADHS oder ADS diagnostiziert/fehldiagnostiziert wurde, aus ihren Familien und ihre anschließende Unterbringung in Pflegefamilien oder psychiatrischen Krankenhäusern, wo viele von ihnen mit Psychopharmaka behandelt werden.“

Der UN-CRC-Ausschuss gab mit diesem Anliegen Empfehlungen heraus, um sich mit der Angelegenheit zu befassen. Dies führte zu vielen Maßnahmen in Deutschland. Es war nun an der Zeit, die Ergebnisse zu betrachten.

Als Teil der Fragen, die während der Sitzung im September 2022 aufgeworfen wurden, stellten die Experten des UN-KRK-Ausschusses die Frage zur ADHS-Überdiagnose und zum Gebrauch von Psychopharmaka in Deutschland in der heutigen Zeit.

Der deutsche Vertreter des Gesundheitsministeriums als Teil der deutschen Länderdelegation zum UN-CRC-Treffen beantwortete die Frage. Der Vertreter bestätigte, dass dies ein Problem mit der deutschen Bundesregierung gewesen sei.

Sie fügte hinzu: „Wir haben uns damit befasst und viele Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel Informations- und Sensibilisierungskampagnen für Spezialisten und die lokale Bevölkerung, und die klinischen Leitlinien wurden weiterentwickelt und greifbarer gemacht. Infolgedessen ist die Verschreibung von Stimulanzien von 2014 bis 2018 zurückgegangen, es gab eine Reduzierung von etwa 40 Prozent.“

„Die Regierung geht daher nicht davon aus, dass ADHS in Deutschland derzeit systematisch überdiagnostiziert wird“, fügte der Vertreter abschließend hinzu.

Die Experten des UN-KRK-Ausschusses haben dies zur Kenntnis genommen und unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen eine neue entsprechende Empfehlung an Deutschland ausgesprochen.

Das UN CRC Committee empfiehlt Deutschland:

„(a) die Bemühungen zur Verbesserung des psychischen Wohlbefindens von Kindern zu verstärken, unter anderem durch die Entwicklung gemeindenaher Dienste für psychische Gesundheit und Beratung und Präventionsarbeit in Schulen, Heimen und alternativen Betreuungseinrichtungen;
(b) die frühzeitige und unabhängige Bewertung jeder Erstdiagnose von psychischen Gesundheitsproblemen, ADHS und anderen Verhaltensproblemen sicherzustellen und diesen Kindern, ihren Eltern und Lehrern angemessene nicht-medizinische, wissenschaftlich fundierte psychiatrische Beratung und fachliche Unterstützung zu bieten.“

Es gibt Deutschland die notwendigen Schritte, um in den nächsten fünf Jahren die Umsetzung der Menschenrechte für Kinder fortzusetzen.

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