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Donnerstag April 25, 2024
EuropaErster Beschluss zur Änderung des Statuts der ehemaligen Mitglieder

Erster Beschluss zur Änderung des Statuts der ehemaligen Mitglieder

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Der Beschluss des Präsidiums über ehemalige Mitglieder revidiert die bestehenden Regeln aus dem Jahr 1999 zu den Zugangsrechten

Nach der Billigung des von Präsident Metsola vorgeschlagenen Reformplans durch die Fraktionsvorsitzenden des Parlaments nahm das Präsidium den ersten Durchführungsbeschluss zur Überarbeitung der Vorschriften für ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments an und führte eine erste Diskussion über die überarbeiteten Vorschriften für den Zugang zu den Räumlichkeiten des Parlaments.

Es führt unter anderem ein Bedenkzeit für ehemalige Mitglieder von 6 Monaten nach Ende ihres Mandats. Während dieses Zeitraums dürfen sich ehemalige Mitglieder nicht an Lobbying- oder Repräsentationstätigkeiten mit dem beteiligen Europäische Parlament. Wenn sich ehemalige Mitglieder nach diesem Zeitraum entscheiden, Lobbyarbeit oder Repräsentationstätigkeiten beim Europäischen Parlament auszuüben, müssen sie sich in das Transparenzregister eintragen lassen. Folglich haben sie keinen Anspruch auf Zugangsrechte und Einrichtungen, die ihnen als ehemalige Mitglieder gewährt werden.

Das Präsidium erörterte auch überarbeitete Regeln für den Zugang zu den Räumlichkeiten des Parlaments, in denen bestehende Bestimmungen kodifiziert wurden, um Rechtsklarheit und eine bessere Umsetzung zu gewährleisten, einschließlich der Art der Ausweise und der Benutzerkategorien.

Das Präsidium wird sich in den kommenden Wochen mit weiteren Aspekten dieses ersten Maßnahmenbündels befassen, wie der Teilnahme von Interessenvertretern an Veranstaltungen im Parlament oder der Überarbeitung der internen Vorschriften zur Meldung von Missständen.

Parallel dazu läuft die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen, die Änderungen der Geschäftsordnung des Parlaments erfordern. Die Debatten im Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) haben begonnen.

Begleitend zu allen oben genannten Maßnahmen wird das Parlament regelmäßige Sensibilisierungskampagnen zu den Pflichten der Abgeordneten und Mitarbeiter durchführen.

Hintergrund

Dieses erste Reformpaket zielt darauf ab, die Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht des Parlaments zu stärken und gleichzeitig das freie Mandat der Mitglieder zu schützen. Weitere mittel- und langfristige Maßnahmen werden in dem im Februar eingesetzten Sonderausschuss im Plenum (ING2) erörtert. Darüber hinaus wird die allgemeine Modernisierung der Arbeitsweise des EP in einem umfassenderen Reformprozess erwogen, der von der Konferenz der Präsidenten im Januar 2023 zu den legislativen, haushaltspolitischen, Kontroll-, Plenar- und externen Dimensionen der Arbeit des Parlaments eingeleitet wurde.

Eine Übersicht über alle vorgeschlagenen Reformen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20230208IPR72802/group-leaders-endorse-first-steps-of-parliamentary-reform

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