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COMECE-Beitrag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

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COMECE-Beitrag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) hat am Mittwoch, den 14. April 2021 a Beitrag zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zum Thema „Sexueller Missbrauch von Kindern im Internet“ und betonte die Notwendigkeit, die EU-Gesetzgebung und -Politik zu verstärken, um Kinder im Internet besser zu schützen.

Kindesmissbrauch im Internet COMECE-Beitrag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

Die Europäische Kommission bereitet sich darauf vor, Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet vorzuschlagen und ein europäisches Zentrum einzurichten, um dieses entsetzliche Phänomen zu verhindern und zu bekämpfen.

In Zusammenarbeit mit der Irischen Bischofskonferenz reichte die COMECE einen Beitrag zum Beratung, konzentrierte sich auf die Bekämpfung insbesondere des Online-Grooming von Kindern, die Verbreitung von selbst erstellten sexuellen Inhalten und neue Trends wie den sexuellen Missbrauch von Kindern über Live-Streaming.

In ihrem Beitrag betont die COMECE die entscheidende Rolle von Transparenz sowie einer opferzentrierten und traumainformierten Perspektive, um das Wohl von Kindern zu schützen und ihnen eine Stimme zu geben. Eine der größten Herausforderungen, die im COMECE-Beitrag hervorgehoben werden, besteht darin sicherzustellen, dass Datenschutzgesetze kein unangemessenes Hindernis für die Aufdeckung von Straftätern darstellen.

Darüber hinaus betrachtet die katholische Kirche den Schutz von Kindern im Internet als vorrangiges und ein Anliegen der öffentlichen Gesundheit. Laut COMECE wäre ein behördenübergreifender Ansatz erforderlich, einschließlich religiöser Akteure und kirchlicher Einrichtungen, sowie die Unterstützung durch Technologieexperten.

In Bezug auf das vorgeschlagene Zentrum zur Verhütung und Bekämpfung des Phänomens des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet schlägt der COMECE-Beitrag verschiedene mögliche Aufgaben vor: Aufklärung, Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Forschung, Informationen über fortschrittliche Erkennungstechnologien, strategische Beratung zu Sensibilisierungsinitiativen für die öffentliche Gesundheit, Anleitung.

Abschließend betont die COMECE angesichts der Tendenz der EU, den Ausdruck „Kinderpornografie“ durch „Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern“ zu ersetzen, dass die neue Terminologie auf keinen Fall zu einer Beeinträchtigung des Schutzes der Kinder führen sollte.

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